Gutes Rad ist teuer: So nutzen Vermittler die Fahrradsaison

Radfahren ist nicht erst seit der Corona-Pandemie „in” – aber es hat noch einmal an Beliebtheit zugenommen. Rund fünf Millionen Räder wurden 2020 verkauft, fast 20 Prozent mehr als in 2019 und in 2021 noch einmal 4,7 Millionen. Der Wert neuer Räder liegt derzeit bei 1.400 Euro, fast drei Mal so viel wie vor zehn Jahren.

Und die Zahlen legen durch alle Fahrradtypen hindurch zu: Die Nachfrage nach klassischen Tourenrädern in der Familie steigt genauso wie nach E-Bikes und natürlich auch nach Rennmaschinen und Mountainbikes für Freizeitsportler. Für Versicherungsvermittler ein spannendes Thema, das sie für sich nutzen können: Versicherungen rund um das Fahrrad und das Rad fahren bekommen einen immer höheren Stellenwert. Hier Ideen für den Einstieg in die Beratung.

1. Die Hausratversicherung anpassen

2021 haben in Deutschland Langfinger 125.000 Fahrräder gestohlen mit einem Schadenswert von durchschnittlich 860 Euro. Das sind zwar coronabedingt 15.000 weniger als im Vorjahr, aber dafür ist der Schaden ungefähr doppelt so hoch wie noch vor zehn Jahren. Der erster Ansatzpunkt für die Absicherung von Fahrrädern ist damit klar: Die Hausratversicherung muss die Räder vernünftig absichern. Den tatsächlichen Wert aller Fahrräder im Haushalt zusammen sollten Kunden und Berater deshalb auch gegen Diebstahl versichern.

Wichtig ist bei allen Anbietern, den Kunden nach der genauen Verwendung der Räder zu fragen: Gerade alte Versicherungsbedingungen schließen den Versicherungsschutz aus, wenn das Fahrrad nachts nicht in abgeschlossenen Räumen steht. Der Versicherungsschutz muss zudem auch zu den verwendeten Rädern passen: Standard sollte heute sein, dass alle Räder und damit auch E-Bikes und nicht versicherungspflichtige Pedelecs mitversichert sind – gerade bei älteren Verträgen aus der „Vor-E-Bike-Zeit“ ist das nicht unbedingt gewährleistet und könnte zu Problemen bei Schäden führen.

2. Separate Fahrradversicherung anbieten

Eine Alternative zu einer Erweiterung der Hausratversicherung ist die reine Fahrradversicherung, die deutlich mehr Schutz bietet. Neben dem Diebstahlschutz sind viele weitere Risiken versichert, die gerade bei teuren Rädern zu hohen Schadenssummen führen – etwa Vandalismusschäden, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Verschleiß, Reparaturkosten sowie Schäden nach einem Sturz oder Unfall. Zudem wird auch das Reisegepäck meist mitversichert.

Außerdem ergänzen die Fahrradversicherungen ihr Angebot oft durch einen Schutzbrief mit Pannenhilfe, Pickup-Service und Leihfahrrädern. Für E-Bikes lassen sich auch Schäden am Akku und der Elektronik absichern. Ganz wichtig in der Beratung ist es, die erforderlichen Sicherungen zu besprechen, die als Obliegenheit Voraussetzung für den Versicherungsschutz sein können. Manche Anbieter verlangen ein Schloss mit einem Mindestkaufpreis von 50 bis 100 Euro, damit der Versicherungsschutz greift.

3. Private Haftpflicht anpassen

Das Thema Haftpflicht gehört bei leidenschaftlichen Radfahrern zur Beratung dazu. Klassische Fahrräder sind immer über die private Haftpflichtversicherung mit geschützt. Bei Elektrofahrrädern müssen Berater unterscheiden: Sogenannte Pedelecs sind ebenfalls ein Fall für die private Haftpflichtversicherung, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren und keinen eigenen Versicherungsschutz benötigen. Anders sieht es bei Speed-Pedelecs aus, die bis zu 45 km/h fahren können – hier ist separater Versicherungsschutz über die private Haftpflicht hinaus gesetzlich vorgeschrieben.

Genauer hinschauen lohnt sich bei Pedelecs mit Anfahrhilfe: Die soll beim Anfahren – zum Beispiel am Berg – unterstützen und beschleunigen das Rad auf bis zu 6 km/h, ohne dass die Fahrer treten müssen. Hier müssen Berater unbedingt klären, ob diese Räder im Einzelfall unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen.

4. Für den Radfahrer vorsorgen

Der Schutz des Fahrrades ist wichtig – der des Fahrers aber noch viel wichtiger. Vor allem E-Bikes und Pedelecs erreichen Geschwindigkeiten, die mit normalen Fahrrädern kaum zu schaffen sind: Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h erfolgt Motorunterstützung, aber gerade in bergigen Gegenden kratzen Radfahrer nicht selten an der 40 km/h-Grenze. Deshalb sollte der Unfall- und Invaliditätsschutz ein Thema bei Radfahrern sein, die hohe Geschwindigkeiten lieben – ob nun mit oder ohne elektronische Unterstützung.

Infrage kommen ja vor allem eine Unfall- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei beiden sollten Vermittler darauf achten, ob und wie das Thema Radfahren im Antrag behandelt werden muss. Klassische Freizeitfahrer werden das Radeln wohl eher nicht als Risikoerhöhung angeben müssen. Was aber, wenn in der Freizeit das Mountainbike zu Exkursionen abseits der Radwege eingesetzt wird? Oder wenn der Besitzer mit dem Fahrrad Rennen fahren will? Die Versicherer fragen nicht selten gezielt nach Hobbys mit einem Risiko, nach Freizeitgestaltungen mit Unfallgefahr oder auch weiter gefasst nach Hobbys aus dem Bereich Fun- und Extremsport. Grundsätzlich zeigt die Annahmepraxis der Versicherer, dass alles anzugeben ist, was die Schwelle des klassischen Freizeitfahrens überschreitet – und dazu zählt vor allem ambitioniertes Mountainbiking und Teilnahme an Radrennen.

5. Auslandsfahrten nicht vergessen

Wenn das Fahrrad mit ins Ausland genommen wird, sollten Vermittler auch in Erfahrung bringen, ob eine Auslandskrankenversicherung beim Kunden besteht. Denn mit einem Unfall und einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt kann die Radreise schnell zum finanziellen Fiasko werden, wenn der Radfahrer zum Beispiel im Ausland einen Unfall hat. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt diese Kosten für Arzt und Krankenhaus verlässlich und sorgt nach einem schweren Radunfall für den Rücktransport nach Hause, wenn man selbst nicht mehr reisen kann.

Titelbild: © autofocus67/stock.adobe.com

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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