Die Rürup-Rente sei durch starre Vorgaben viel zu unflexibel. Ja, auch diese Form der Altersvorsorge ist häufig der Kritik ausgesetzt. Und auch sie lohne sich nicht für den Sparer, so die Kritiker. Für uns bedeutet das: Höchste Zeit umzudenken! Bei der Entwicklung unserer neuen Basis-Rente AKTIV haben wir mit den Nachteilen aufgeräumt. „Wir hatten uns vorgenommen, auch diese Form der Altersvorsorge zu modernisieren“, erklärt Joachim Haid, Experte für Riester und Rürup, im Interview mit unserer Redaktion.
Wie auch bei unserer Riester-Rente hat Joachim Haid bei der Entwicklung der Basis-Rente AKTIV den Fokus auf die Qualität im Bedingungswerk gelegt. Denn die Rürup-Rente gilt oft als zu unflexibel und lohne sich deshalb nicht, so die gängige Meinung. Deshalb sollte die neue Basis-Rente genau diese Punkte deutlich widerlegen.
Doch bietet unsere neue Basis-Rente AKTIV weitere sinnvolle Neuerungen zugunsten der Kunden. Das sind viele Gründe, warum Vermittler die Basis-Rente AKTIV ihren Kunden guten Gewissens anbieten können. Im Gespräch mit Maximilian Buddecke, Leiter unseres Maklervertriebs, zeigt Joachim Haid diese Vorteile der Rürup-Rente auf.
Die 12 Rürup-Fragen
Genau wie die 6 Riester-Fragen, sind auch die im Video erwähnten 12 Rürup-Fragen nach einer Umfrage unter Vermittlern entstanden. Denn in ihnen spiegelt sich wider, auf was es bei der Basis-Rente wirklich ankommt. Außerdem greifen wir Punkte auf, die bisher kein Anbieter erfüllt. Dennoch sind gerade diese Punkte bei Vermittlern und Kunden besonders erwünscht:
- Kann Ihr Rentenfaktor zu Ihrem Nachteil verändert werden?
- Dürfen Sie mit Ihrer Beitragszahlung pausieren?
- Entstehen Ihnen Nachteile, wenn Sie früher in Rente gehen?
- Entstehen Ihnen Nachteile, wenn Sie später in Rente gehen?
- Wie sieht die Basis der Zuzahlungen aus?
- Basiert Ihr Rentenfaktor auf dem Garantieguthaben über dem Gesamtguthaben?
- Kommen Ihnen Verbesserungen der Rechnungsgrundlagen zugute (Besserungsoption)?
- Wird für Kinder – bei Tod des Elternteiles in der Ansparphase – eine abgekürzte Zeitrente angeboten?
- Wird die Hinterbliebenenrente mit den ursprünglichen Rechnungsgrundlagen kalkuliert?
- Welches Guthaben wird für die Ermittlung des Hinterbliebenenanspruchs verwendet?
- Kann das Guthaben auf einen anderen Anbieter übertragen werden?
- Fließen vorhandene Rückerstattungen (Kickbacks) von Investmentfonds vollständig in das Kundenguthaben?
Auch diese Fragen beantwortet Joachim Haid in seiner Webinar-Reihe zur neuen Basis-Rente AKTIV. Interessierte Vermittler können sich ganz einfach online anmelden.
Titelbild & Video: © die Bayerische