Auf keinem Auge blind: Rechtstipps für Vermittler

Der Beruf eines Vermittlers ist ständig im Wandel. Unter anderem wegen stets neuer Gesetzesänderungen, die seine tägliche Arbeit beeinflussen. Immer den Überblick darüber, was verboten und geboten ist, fällt nicht immer leicht. Auf umdenken.co finden Sie daher stets aktuelle Rechtstipps für Vermittler.

Rechtstipps für Vermittler im Netz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist keine Neuheit mehr, im Gegenteil. Seit nun fast drei Jahren besteht sie und stellte damals nicht nur die Versicherungsbranche und ihre Akteure vor einige Herausforderungen. Heutzutage gelten Kenntnisse um die DSGVO als Grundvoraussetzung. „Vermittler sind gut damit beraten, ihre „Hausaufgaben“ entsprechend zeitnah umzusetzen“, riet Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ein Jahr nach der Umsetzung. Denn ein Verstoß gegen die Datenschutzverordnung kann teuer enden. Für Berufe, die so viel mit Kundendaten und -informationen zu tun haben, gilt es mit großer Vorsicht vorzugehen. Fast zeitgleich kam die ePrivacy-Verordnung ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine Spezialverordnung zum besseren Schutz von personenbezogenen Daten in der elektrischen Kommunikation, die die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ersetzen soll. Ursprünglich sollte sie zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten, was aber seitens der EU-Kommission am Ende nicht umgesetzt wurde. Unter anderem soll sie Internet-Cookies, Tracking sowie E-Mail-Dienste betreffen.

„Ein Hauptproblem der Regelungen der Verordnung ist das Tracking und (Re-)Targeting.“ – Björn Thorben M. Jöhnke

Vermittler in der Cloud

Auch der Gebrauch von Cloud-Diensten ist für Vermittler keineswegs so einfach wie für private Nutzer. Weil sie täglich mit sensiblen Kundendaten arbeiten, gilt es genau zu prüfen, welche Cloud-Dienste für sie rechtlich sicher sind. Welche Dokumente darf er überhaupt in einer Cloud speichern? Hier kommt wieder die DSGVO ins Spiel. „Das technische Konzept des verantwortlichen Maklers darf im Ergebnis keinen Verstoß gegen die Datensicherheit zulassen“, erklärt Jöhnke dazu. Ein großes Problem dabei: Wenn die Daten nicht in einem deutschen Rechenzentrum gespeichert sind, birgt der Cloud-Dienst hohe Risiken. Vermittler sollten ein ausführliches Datenschutzkonzept erarbeiten und auch die verwendeten Cloud-Dienste darin integrieren.

E-Mail-Marketing

Die DSGVO limitiert zudem die Möglichkeiten, die der Vermittler hinsichtlich Marketing hat. Will er beispielsweise Dienstleistungen oder ähnliches per E-Mail an Bestands- oder Neukunden verschicken, so kann er unter Umständen ebenfalls gegen das Datenschutz, oder Wettbewerbsrecht verstoßen. Im persönlichen Gespräch auf umdenken.co verrät Björn Thorben M. Jöhnke, dass hierbei die Einwilligung des Kunden von größter Wichtigkeit ist.

Die Vermittler-Webpräsenz

Vermittler, die möchten, dass ihre Kunden sie im Internet finden, kommen nicht umhin, sich eine eigene Website aufzubauen. Oder zumindest eine Web-Präsenz in sozialen Netzwerken. Die Gleichung ist einfach: Wo der Kunde ist, da muss auch der Vermittler sein. Dabei lauern ebenfalls Fallen, die Vermittler umgehen müssen.

Eine davon: Die Ausstattung der eigenen Website mit Bildern. Lange Zeit hat sich das Internet als eine Art „Wilder Westen“ gehalten, frei von vielen Reglements, die im „Real Life“ gelten würden. Erst nach und nach etabliert die Politik bestimmte Regeln im Umgang mit dem, was wir im Netz finden. Sich einfach ein schönes Bild des Mount Fuji aus einer Bilddatenbank zu ziehen, ohne dafür zu zahlen, ist heutzutage nicht mehr möglich. Björn Thorben M. Jöhnke klärt auf unserem Blog darüber auf, worauf Vermittler achten müssen, und gibt Rechtstipps für Vermittler. „Alle Bilder haben einen Urheber und die meisten sind nur über sogenannte Lizenzgebühren nutzbar“, sagt der Experte dazu. Wer diese digitalen Spielregeln ignoriert, muss generell mit Abmahnungen rechnen.

Verbotene Cookies

Auch befasst sich die Gesetzgebung zunehmend mit dem Setzen von Cookies auf Webseiten. Denn dabei kommt Tracking-Software ins Spiel, die ebenfalls mit dem Datenschutzrecht kollidieren kann. Will ein Vermittler eine Webseite betreiben und setzt dort Cookies, so muss er darauf achten, mit welcher Art von Programm er das tut. Der Rechtsanwalt Jöhnke rät dazu, stets die entsprechenden Hinweise zu setzen und zwischen verschiedenen Cookies zu unterscheiden. Der Europäische Gerichtshof fällte dazu bereits diverse Entscheidungen. Zum Beispiel regulierte er im Winter 2019 Cookie-Banner. „Der EuGH hat ein sehr weitreichendes Urteil gefällt und damit der ePrivacy-Verordnung vorgegriffen, denn Einwilligungen in Bezug auf Tracking-Maßnahmen sind seitdem ein Thema der neuen Verordnung. Damit dürften auch die meisten Cookie-Banner nicht mehr zulässig sein“, warnt Jöhnke.

Rechtstipps für Vermittler bei der Homepage

Vermittler, die eine eigene Website betreiben, müssen sich demnach detailliert um die korrekte bildliche und technische Ausgestaltung kümmern. Allerdings bietet auch der Inhalt genug Raum für rechtliche Fallstricke. Hier verweist Rechtsanwalt Jöhnke auf die Berufsbezeichnung und die Beschreibung des eigenen Berufsbilds. Wenn sie ihren Beruf auf der Webseite oder in Social Media-Kanälen falsch angeben, so können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten drohen. Jöhnke zufolge kann das im schlimmsten Fall eine Abgabe der Zulassung mit sich führen.

Was bewegt die Branche?

Darüber hinaus wenden sich die Rechtstipps auf umdenken.co auch an Fragen, die die Branche bewegen und manchmal auch in der Meinung teilen. Zum Beispiel, wenn es darum geht, ob Makler BU-Leistungsfälle begleiten sollten. Aktuelle Gesetzesänderungen, wie die neuen Regelungen für Finanzanlagenvermittler (FinVermV), fordern Anpassungen vom Vermittler sowie entsprechende Veränderungen in seinem Geschäftsablauf. Worauf gilt es hier zu achten? Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke und Reichow klärt auf – und legt zugleich die größten Problemherde offen: „Insgesamt wird das gesetzliche Regulierungsniveau auch für Finanzanlagenvermittler an die Vorgaben der MiFID II angehoben. Besonders erwähnenswert ist hierbei die Einführung des Tapings sowie der Geeignetheitserklärung.“

Dauerthema Bestandsverkauf

Oder auch beim Thema Bestandsverkauf, auf das sich knapp die Hälfte aller Vermittler nicht ausreichend vorbereitet. Das deckte eine Studie der Versicherungsforen Leipzig auf. Wir haben mit Jens Reichow gesprochen und gefragt, worauf es beim Bestandsverkauf ankommt. Vom Bestandsverkauf hängt oft die Altersvorsorge eines Vermittlers ab – wer hier in einen rechtlichen Fallstrick tappt, auf den können hohe Kosten zukommen.

Angeklagt

Wie weit haftet der Makler für die Taten seiner Kunden? Auch hier hat die Rechtsprechung bereits Urteile gefällt. Jens Reichow bereitet auf umdenken.co einen Fall auf, bei dem ein Kunde bei der Beantwortung seiner Gesundheitsfragen nicht ganz ehrlich war und den Vermittler in Haftung nehmen wollte. Die Entwarnung kam mit dem Hammerschlag: Hier stehen die Kunden in der Pflicht, ihre Verträge richtig auszufüllen. Jens Reichow gibt Tipps, wie der Makler einer Haftung effizient entgeht.

Weitere spannende und aktuelle Rechtstipps für Vermittler finden Sie auch in Zukunft hier auf umdenken.co. Wir werden den Beitrag laufend aktualisieren.

Titelbild: ©TeamDaf/stock.adobe.com

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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