Rechtstipps: Worauf müssen Makler beim Bestandsverkauf achten?

Zu wenige Vermittler kümmern sich um den Bestandsverkauf ihres Betriebs. Gleichzeitig sind jedoch viele Unternehmer auf genau diesen Verkauf angewiesen.

Laut einer neuen Studie der Versicherungsforen Leipzig hat sich knapp die Hälfte der deutschen Unternehmer mit Maklerbetrieb nicht auf den Verkauf seines Maklerbestands vorbereitet. Wie wir auf unserem Blog berichteten, ist dies problematisch, denn ein Drittel der Makler zählt auf diesen Verkauf, was die Altersvorsorge angeht. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig darum zu kümmern. Nachfolgersuche, Einschätzung des Werts eines Bestands, rechtliche Fragen: Makler müssen beim Bestandskauf auf viele verschiedene Details achten. Wir haben mit dem Rechtsanwalt Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke und Reichow gesprochen, um die rechtlichen Fragen zu klären.

umdenken.co: Herr Reichow, Welche Formalitäten muss ich beim Kauf oder Verkauf eines Bestands beachten und im Vertrag abdecken?

Jens Reichow: Innerhalb eines Bestandskaufvertrages sollten schon gewisse Formalien erfüllt sein. Zum Beispiel sollten Makler natürlich darauf achten, dass die Courtageansprüche nicht nur verkauft, sondern auch abgetreten werden. Darüber hinaus gibt es viele rechtliche Fallstricke, die beachtet werden sollten. Es empfiehlt sich daher, den Bestandskaufvertrag anwaltlich begleiten zu lassen.

umdenken.co: Welche rechtlichen Fallstricke gibt es, die mir zum Verhängnis werden können?

Jens Reichow: Als erstes fällt mir hier natürlich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für den Verkäufer ein. Es sollte in diesem Rahmen sichergestellt werden, dass der Verkäufer nach Veräußerung des Bestandes nicht in Konkurrenz zum Käufer tritt.

umdenken.co: Ist Haftung beim Bestandsverkauf auch ein Thema?
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Jens Reichow, Rechtsanwalt bei Jöhnke & Reichow

Jens Reichow: Ja, und zwar meist gleich in doppelter Hinsicht. Zunächst stellt sich die Haftungsfrage natürlich bei der Übernahme der Kundenbeziehung. Hier sollte der Käufer darauf achten, möglichst nicht die Firma des Verkäufers fortzuführen und auch nicht in den Maklervertrag des Verkäufers mit dem Kunden zu übernehmen, sondern stattdessen lieber einen eigenen Maklervertrag begründen.

Nicht so einfach lässt sich hingegen die Übernahme der Stornohaftung durch den Käufer vermeiden. Damit Versicherer einer Bestandsübertragung zustimmen, ist es meist erforderlich, dass der Käufer auch die Haftung für die an den Verkäufer ausgezahlten Courtagevorschüsse übernimmt. Hier bleibt meist nur die Möglichkeit, wenigstens im Bestandskaufvertrag eine Regressmöglichkeit des Käufers beim Verkäufer zu vereinbaren.

umdenken.co: Hat die DSGVO Auswirkungen auf den Bestandsverkauf?

Jens Reichow: Durch die DSGVO sind viele Kunden natürlich sehr sensibel geworden in Bezug auf das Thema Datenschutz. Es mehren sich daher durchaus Fälle in diesem Bereich – gerade auch bei Bestandskäufen. In der Praxis verlaufen viele Bestandsübertragungen dabei weiterhin nach den Regelungen des Artikel 20 des Code of Conducts der Versicherungsbranche. Diese sehen vor, dass dem Kunden lediglich eine Widerspruchsmöglichkeit vor der Bestandsübertragung zugebilligt wird. Dies sehe ich durchaus kritisch und empfehle durchaus, sich nicht nur auf eine solche Regelung zu verlassen, sondern aktiv eine Einwilligungserklärung der Kunden in die Bestandsübertragung einzuholen. Die Regelungen des Code of Conducts sollten also nur eine Notfalllösung sein.

umdenken.co: Herr Reichow, vielen Dank für das interessante Interview!

Makler, die an weiteren Rechtstipps interessiert sind, werden auf unserem Blog fündig. Zum Beispiel klärt Jens Reichow auch über die Haftung bei falschen Kundenangaben auf.

Titelbild: © sportpoint / Fotolia.com, Beitragsbild: © Jens Reichow

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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