Was die Bayerische bereits im Vorfeld kritisierte, bestätigte sich nun in zwei Rechtsgutachten: Der vom Finanzministerium angekündigte Provisionsdeckel beim Vertrieb von Lebensversicherungen ist Rechts- und Verfassungswidrig.
Die Regierung will dennoch weiter daran festhalten. Das schadet Vermittlern und Verbrauchern.
Umsetzung trifft Widerstand
Im Herbst des Vorjahres hatte die Bundesregierung angekündigt, trotz Widerständen im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung einzuführen. Einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf wolle man im ersten Quartal 2019 vorlegen, teilte seinerseits Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, auf einer Presserklärung mit. Ziel der Maßnahme sei eine Senkung der Abschlusskosten, außerdem solle das Gesetz „Fehlanreize im Vertrieb“ vermeiden.
Beratungsqualität als Opfer
Der geplante staatliche Eingriff wird von der Versicherungswirtschaft stark kritisiert. Die Bayerische hatte schon im Sommer gemahnt, noch vor der offiziellen Ankündigung der Bundesregierung, dass es sich bei der Diskussion um einen Provisionsdeckel um eine „Scheindebatte“ handele. Immerhin waren die Abschlussprovisionen für Altersvorsorgeprodukte 2018 bereits knapp 20 Prozent rückläufig. Vor allem die Beratungsqualität würde unter dem Gesetzesvorschlag leiden.
Rechtsgutachten bestätigen Verfassungswidrigkeit
Die Bayerische unterstützte daher aktiv die Erstellung zweier juristischer Gutachten, die der Versicherungsgruppe nun Recht gaben: Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung sind unzulässig, so das Ergebnis des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und des renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski; sie verstoßen gegen das Grundgesetz sowie geltendes europäisches Recht im Bereich der Dienstleistungsfreiheit.
Schlag gegen Freiheit der Berufsausübung
Der Vorstand der Bayerischen, Martin Gräfer, teilte die Analyse der Experten. Eine politische Regulierung sei ein grober sowie unnötiger Eingriff in die freie Berufsausübung der Vermittler und Versicherer:
„Ein gesetzlicher Provisionsdeckel, der alle Sparten der Lebensversicherung trifft, wird dazu führen, dass sich die Anzahl der qualifizierten Berater weiter reduzieren wird und breite Bevölkerungsschichten so keinen Zugang zu einer Vorsorgeberatung erhalten.“
Deckel schadet der privaten Altersvorsorge
Auch das Wirtschaftsforum der an der Regierung beteiligten Sozialdemokraten zeigte sich besorgt. Die Pläne des Finanzministeriums würden das Gegenteil von Ihrer Intention, die Verbraucher zu entlasten, bewirken. Vielmehr müsse man die private Altersvorsorge stärken und sich darum bemühen, flächendeckend zu beraten. Hinzu käme, dass über 200.000 Versicherungsvermittler von einer Provisionsdeckelung betroffen wären. Das sind mehr als 100.000 sozialversicherungspflichtige Jobs. Am Ende schadet der Gesetzesvorstoß auf diese Weise sowohl der Branche als auch den Verbrauchern.
[…] Gräfer just ein weiterer Grund, junge Menschen mit Elan in die Branche zu holen. Zur engagierten Nachwuchsförderung der Bayerischen sagt […]
[…] den Fachmedien auf die „offenkundige Verfassungswidrigkeit“ eines Provisionsdeckels, den ein Rechtsgutachten jüngst festgestellt hatte. Ein Gutachten, das die Bayerische ebenfalls unterstützt. Auch der Gesamtverband der […]