Jurist zum Provisionsdeckel: „Erheblicher Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit”

Es hagelt. Und zwar Kritik am aktuellen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) für den geplanten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung.

„Was lange währt, wird endlich gut“ – so das alte Sprichwort. Im Fall des Referentenentwurfs des BMF zum Provisionsdeckel trifft das wohl kaum zu. Aus Maklersicht in keinem Fall. Denn übereinstimmenden Medienberichten zufolge (AssCompact, fondsprofessionell, Versicherungsbote) sieht der Entwurf die Begrenzung von Provisionen für Lebensversicherungen auf maximal 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme vor. Für besonders gute Vermittler sollen demnach auch bis zu vier Prozent Courtage möglich sein. Sofern sie spezielle Qualitätskriterien erfüllen.

Mehr Courtage für „gute Vermittler“

Diese Kriterien umfassen die Beschwerden über den Vermittler im Vergleich zu seinen Wettbewerbern, die Stornoquote der vermittelten Verträge und „die Anzahl der Beanstandungen wegen Verstoßes gegen gesetzliche Regelungen”. Pikant: Die Stornoquote und die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben wären durch die Versicherungsunternehmen festzustellen.

Provision oder nicht Provision

Ebenfalls im Entwurf enthalten ist eine Definition des gesamten Provisionsbegriffs, der zukünftig im neuen Paragraf 34c des Versicherungsaufsichtsgesetzes geregelt würde. Nicht nur Zahlungen bei Abschluss und Boni, wie beispielsweise Incentive-Reisen, gehören dazu. Der Entwurf sieht zusätzlich vor, auch „Bestandsprovisionen“ zu deckeln. Zahlungen also, die Vermittler für das bloße Bestehen eines Vertrags erhalten. Aufwandsbezogene „Bestandspflegeprovisionen“ wären nicht von einem Deckel betroffen.

Verbände äußern sich klar

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Der BVK kommentierte in Person von Präsident Michael H. Heinz, dass er prüfen werde, „ob diese Lösung verfassungsrechtlich so umsetzbar“ sei. Die „Verbindung zwischen Vergütung und Fehlanreizen“, die dem Entwurf zugrunde liege, sei „seit der Umsetzung der IDD bereits ausgeschlossen“. Auch der AfW übte scharfe Kritik. Vorstand Norman Wirth verwies gegenüber den Fachmedien auf die „offenkundige Verfassungswidrigkeit“ eines Provisionsdeckels, den ein Rechtsgutachten jüngst festgestellt hatte. Ein Gutachten, das die Bayerische ebenfalls unterstützt. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) „lehnt Provisionsdeckel weiterhin ab“, so das offizielle Statement.

Interessenskonflikte
Rechtsanwalt Jens Reichow

Rechtsanwalt Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke & Reichow äußert sich gegenüber umdenken.co ebenfalls kritisch: „Die Einführung einer Provisionsdeckelung würde einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der Versicherungsvermittler darstellen. Ob ein solch weitreichender Eingriff verhältnismäßig ist, kann bezweifelt werden. Die rechtlichen Bedenken gegen den geplanten Provisionsdeckel sind also enorm.“

Bisher ist noch nichts in Stein gemeißelt. Der Entwurf dient insbesondere der Abstimmung mit anderen Ministerien. Bis zu einer möglichen Abstimmung im Bundestag oder Bundesrat ist es noch ein weiter Weg. Auf umdenken.co werden wir Vermittler weiterhin über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Titelbild: ©Bundesministerium der Finanzen; Beitragsbild: ©Jens Reichow

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NewFinance Redaktion
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