Private Haftpflichtversicherungen packt kein Vermittler gerne an. Irgendwie verständlich. Irgendwie aber auch nicht. Denn: Auch wenn die Courtagen natürlich selbst bei Premium-Policen überschaubar sind, gibt es wohl keinen besseren Anlass für Vermittler, mit dem Kunden ins Gespräch zu kommen, Kompetenz zu zeigen und dem Kunden Wertschätzung zu signalisieren, indem man sich auch um die „kleinen Verträge” kümmert. Zudem lohnt sich der Aufwand auch, um die Beratungshaftung im Auge zu behalten – denn die „falsche” Haftpflichtversicherung kann schnell zum Problem werden. Wir haben acht gute Gründe, für den Kunden etwas genauer hinzuschauen.
1. Forderungsausfallversicherung
Ein Forderungsausfallschutz kommt zum Tragen, wenn jemand dem Kunden einen Schaden zufügt, dafür selbst aber nicht einstehen kann, weil keine Haftpflichtversicherung und auch kein haftungsfähiges Vermögen beim Täter oder Verursacher des Schadens besteht. Eine gute Haftpflichtversicherung deckt dann diesen Eigenschaden. Im Idealfall übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung nicht nur die Eigenschadenkosten, sondern trägt – wie die Bayerische in den Tarifvarianten Komfort und Prestige – auch das finanzielle Risiko, seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen zu lassen.
2. Deliktunfähigkeit
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind nicht deliktfähig, können also für Schäden, die sie anrichten, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. In Ausnahmefällen müssten zwar die Eltern – und damit auch die Haftpflichtversicherung – bei der Verletzung einer Aufsichtspflicht einspringen, aber ist das nicht der Fall, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Die Bayerische trägt in den Tarifvarianten Komfort und Prestige trotzdem einen Schaden, wenn der Versicherte dies wünscht. Übrigens: Im Idealfall erstreckt sich diese Erweiterung wie bei der Bayerischen nicht nur auf Kinder, sondern allgemein auf deliktunfähige Personen wie etwa Demenzkranke.
3. Gefälligkeiten
Wer anderen einen Gefallen tut und hilft, soll nicht noch bestraft werden, wenn er dabei fahrlässig einen Schaden anrichtet – das ist die gängige Rechtsprechung und die schließt eine Haftung beim Blumengießen genauso aus wie bei der Umzugshilfe. Dieser Haftungsausschluss greift natürlich auf den Haftpflichtschutz durch: Besteht keine Haftung, leistet auch die Haftpflichtversicherung nicht. Gute Versicherer schließen die Haftung bei Gefälligkeiten dagegen nicht aus – so wie die Bayerische in allen Tariflinien und im Prestige-Baustein sogar ohne Summenbegrenzung und Selbstbeteiligung.
4. Ehrenamt
Vermittler müssen bei Kunden mit ehrenamtlichem Engagement unbedingt sicherstellen, dass der Haftpflichtschutz auch in diesem ehrenamtlichen Bereich greift. Viele Versicherer bieten diesen Schutz subsidiär an, wenn keine spezielle Haftpflichtversicherung aus dem ehrenamtlichen Tätigkeit greift. Die Bayerische bietet in der Tariflinie Prestige sogar einen Schutz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.
5. Schlüsselverlust
Ein Schlüssel ist schnell verloren – ein teures „Vergnügen”, wenn der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört oder gar betriebliche Zugänge betroffen sind. Der Austausch von Schließanlagen kostet schnell einige 1.000 Euro. Ein solcher Schaden sollte unbedingt in der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sein – und im Idealfall so wie bei der Bayerischen im privaten wie auch im betrieblichen Bereich.
6. Geliehene Sachen
Man leiht sich von einem Bekannten das Tablet und zack – ist es passiert: Das Gerät fällt runter und ist nicht mehr zu gebrauchen. Wer sich von Freunden etwas leiht und an der geliehenen Sache einen Schaden anrichtet, wird dafür in aller Regel einstehen wollen – die Haftpflichtversicherungen sollten das zumindest bis zu Summen von 10.000 Euro übernehmen. Je nach Tarif leistet die Bayerische hier und verzichtet in der Tariflinie Prestige sogar auf einen Selbstbehalt.
7. Internet- und Daten-Schäden
Das Internet ist aus unserem Alltag heute nicht mehr wegzudenken – Viren, Phishing-Attacken oder auch Hacker-Angriffe ebensowenig. Und manchmal sind wir ja sogar selbst die Verursacher, weil wir zum Beispiel aus Versehen einen Virus per Mail versenden und so erhebliche Schäden anrichten. Solche Schäden sollten wie bei der Bayerischen von der Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sein.
8. Kundenbindung!
Ein weiterer Grund steht beim Vermittler auf der Habenseite. Gerade kleinere Verträge landen schnell in Apps wie bei Clark und Co. – ein Tarifvergleich ist schnell gemacht und der Kunde wechselt, weil der Tarif klasse aussieht und er ein paar Euro sparen kann. Schnell ist der Kunde dann aber insgesamt verloren, weil er auch mit den anderen Verträgen zu einem modernen FinTech wechselt – und das wegen einer zu teuren oder zu schlechten Privathaftpflicht. Das Kümmern um den Kunden – auch und gerade bei kleineren Verträgen – schafft eine Bindung, die keine App der Welt erreichen kann.
Markt-Garantien – Ausweg aus der Haftungsfalle
Die Beispiele oben zeigen einige – sehr wichtige – Punkte, die für einen guten Haftpflichtschutz heute elementar sind. Natürlich gibt es noch viel mehr Schadensszenarien, die für die Haftpflicht relevant sein können. Um die möglichst breit abzudecken, bietet es sich an, Tarife mit einer Marktgarantie zu wählen. Die sehen wie die Bayerische in der Tariflinie Prestige vor, dass alle Schäden von der eigenen privaten Haftpflicht gedeckt sind, die ein allgemein zugänglicher Tarif am Markt auch abdecken würde. So genießt der Kunde den gleichen Schutz, als wenn er bei einem anderen, noch leistungsstärkeren Versicherer den Vertrag hätte.
Faktisch bieten Vermittler dem Kunden damit den besten Schutz am Markt – die Haftung können sie damit aber nicht in Gänze ausschließen. Denn auch solche Markt-Garantie-Tarife bieten gegebenenfalls keinen Schutz – zum Beispiel für berufliche Risiken. Das Ende einer möglichen Haftung zeigen die Tarife also nicht auf – es ist am Vermittler, die individuellen Risiken zu ermitteln und gegebenenfalls auch über die private Haftpflicht hinaus einzudecken.
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