Riester-Upgrade oder PEPP: Europäische Union legt vor

Seit geraumer Zeit steht das Upgrade der Riester-Rente zur Debatte. Vor Kurzem haben sich nun die Unionsparteien auf einen Gesetzesentwurf verständigt, der diese Erneuerung tatsächlich mit sich bringen könnte. Allerdings legt nun auch die Europäische Union (EU) vor.

Die EU-Rente

Das Stichwort lautet Pan-European Personal Pension Product (PEPP). Dahinter verbirgt sich ein europäischer Binnenmarkt für die Altersvorsorge und damit eine sogenannte Europarente. PEPPs sind freiwillige Produkte, die Kunden eine zusätzliche Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge geben sollen.

EIOPA legt PEPP-Regeln vor

Dieser Binnenmarkt soll Versicherungswirtschaft-heute zufolge sowohl für Anbieter als auch für Verbraucher diverse Vorteile bringen. So können Kunden ihre Altersvorsorge beispielsweise erstmals über Grenzen hinweg mitnehmen und nutzen. Das könnte neue Maßstäbe in Sachen Verbraucherschutz setzen. Mitte August dann hat die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) die Regulierung von PEPP finalisiert. Unter anderem verfolgt sie das Ziel, das Potenzial des europäischen Marktes für die persönliche Altersvorsorge zu erschließen, indem Anreize für die Schaffung künftiger PEPP als tragbare, einfache und kosteneffiziente Produkte festgelegt werden. Das umfasst zum Beispiel klare Qualitätsmerkmale für PEPP, denen die Anbieter folgen können. So will die EIOPA dafür sorgen, dass Kunden qualitativ hochwertige, sichere und transparente Produkte erhalten. Gleichzeitig soll genug Raum für Innovation und Wettbewerb bleiben.

Vertriebsweg online

Weiterhin stellt die EIOPA fest, dass die Online-Distribution der Produkte für PEPP deutliche Vorteile bringen kann. So soll das Interesse der Kunden geweckt werden – es ist jedoch notwendig, gleichzeitig ausführliche Informationen bereitzustellen, damit Kunden leicht verstehen können, wie die neuen Produkte funktionieren.

Ein Prozent Angespartes

Außerdem legt die EIOPA großen Wert auf die Kosteneffizienz der Produkte. Sogenannte Basic PEPPs sollen jährlich nicht mehr kosten als ein Prozent des angesparten Vermögens des Versicherten. Andere Varianten sehen wiederum eine Kapitalgarantie vor, für die die Kosten von der Ein-Prozent-Regelung ausgeschlossen sind.

„PEPP is a unique opportunity to offer consumers the participation in sustainable investments and the European Capital Market Union, whilst ensuring good pension outcomes and protection against downside market risk.“ – Gabriel Bernadino, Chairman der EIOPA

Weitere Informationen, Infografiken, von der EIOPA vorgeschlagene rechtliche Instrumente und technische Hilfeleistung finden Interessierte in der entsprechenden Pressemeldung.
Titelbild: ©vichie81/ stock.adobe.com

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