Bericht des Ombudsmannes: Statistik widerspricht Provisionsdeckel-Entwurf

Ein starker Rückgang der Beschwerden bei den Lebensversicherungen – und die Zahl der Vermittlerbeschwerden tendiert weiter gegen Null. So lautet der (aus Maklersicht) wichtigste Teilaspekt der Bilanz des Jahresberichts 2018 von Ex-Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch und Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, seit März 2019 Chef der Schlichtungsstelle. Wenn das keine Steilvorlage gegen die Einführung eines Provisionsdeckels bei der Vermittlung von Lebensversicherungen ist! Die Kritiker des Entwurfs jedenfalls bekommen so langsam Oberwasser …

Ein Sargnagel für den Provisionsdeckel-Entwurf? 

AfW-Vorstand Norman Wirth

Geht es nach dem Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth, ist das Argument, dass die Beratung bei Lebensversicherungen schlecht sei und verbessert werden müsse, mit dem jüngsten Bericht widerlegt.

Angesichts der absoluten Zahlen – 103 zulässige Vermittlerbeschwerden, davon 43,7 Prozent, also 45 Beschwerden, in der Sparte Leben – tendiert der Wert gegen Null, wie Wirth zu bedenken gibt. In Deutschland seien etwa 200.000 Versicherungsvermittler registriert. Statistisch betrachtet, habe es im vergangenen Jahr also nur 0,00016 Beschwerden, in der Sparte Lebensversicherungen sogar nur 0,00007 Beschwerden pro Versicherungsvermittler gegeben.

In Zusammenhang mit dem geplanten Provisionsdeckel-Gesetz betonte der AfW-Vorstand, dass mit dem vorliegenden Entwurf ein sehr bürokratisches und kaum umsetzbares System von Qualitätskriterien vorgestellt und den Versicherern die Aufsicht über deren Einhaltung übertragen werde.

Ombudsmann: Viele unzulässige Beschwerden gegen Vermittler

Insgesamt musste sich der Ombudsmann für Versicherungen im vergangenen Jahr mit 283 (Vorjahr: 297) Beschwerden gegen Vermittler beschäftigen. Das ist ein Rückgang um 4,7 Prozent. In 25 Fällen wurden die Beschwerden nicht weiterverfolgt. 175 Beschwerden waren unzulässig. Häufigster Grund dafür war mit 55 Prozent ein fehlender Zusammenhang mit einer Vertragsvermittlung. Zweithäufigster war mit 31 Prozent die fehlende Anspruchsanmeldung.

Inhaltlich unterschieden sich die Vermittlerbeschwerden im Jahr 2018 kaum von denjenigen der Vorjahre. Ein Schwerpunkt lag in Beanstandungen der Beratung und Vermittlung nicht benötigter Versicherungsverträge (mit dem Ziel der Rückabwicklung dieser Verträge) sowie der Vermittlung von nicht passendem Versicherungsschutz.

Weitere Zahlen der Schlichtungsstelle

Konkret haben die Verbraucher im vergangenen Jahr 14.147 zulässige Beschwerden bei der Schlichtungsstelle eingereicht. Gegenüber dem Jahr 2017 bedeute dies ein Minus von 5,1 Prozent. Der Blick auf die einzelnen Versicherungssparten verdeutlicht, dass die Eingaben in der Lebensversicherung um 19,7 Prozent zurückgingen.

Ebenfalls niedriger sei das Beschwerde­aufkommen in der Rechtsschutzversicherung ausgefallen, wenngleich nur um sechs Prozent. Damit stehe diese Sparte aber immer noch an der Spitze der Beschwerdestatistik. Der größte Zuwachs sei in der Gebäudeversicherung mit fast 25 Prozent zu verzeichnen, danach folge die Kfz-Kasko- und dann die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 6,2 und 7,1 Prozent. Besondere Vorkommnisse seien aus statistischer Sicht jedoch nicht erkennbar.

2018 bearbeitete die Schlichtungsstelle 14.329 zulässige Beschwerden. Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen wurden 19.216 Verfahren beendet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden sank auf durchschnittlich 2,6 Monate.

So ziehen Makler Nutzen aus den Informationen

Der Ombudsmann für Versicherungen verdeutlicht mit seiner Jahresbilanz einmal mehr: die Versicherungsbranche ist deutlich besser, als ihr Ruf vermuten lässt. Die Zahl der Beschwerden – ob berechtigt oder nicht – ist weiterhin rückläufig. In der Sparte Leben, in der die Beratungsqualität ja angeblich so schlecht sei, dass die Einkünfte der Vermittler staatlich reglementiert werden müssen (Stichwort Provisionsdeckel), sinkt die Beschwerdequote immer weiter und tendiert schon fast gegen Null.

Diese Zahlen und Erkenntnisse der jüngsten Ombudsmann-Bilanz dürfen Makler offen und mit Stolz nach außen kommunizieren. Ob im Kundengespräch, auf der eigenen Webseite oder über Soziale Medien hinweg. Die Devise heißt: Gute Produkte lassen sich mit breiter Brust noch besser verkaufen!

Übrigens: Gerade wenn es um den Kampf gegen den geplanten Provisionsdeckel geht, steht die Bayerische ihren Partnern zur Seite. So zum Beispiel mit der erst jüngst gestarteten Abgeordneten-Initiative.

Der Jahresbericht des Ombudsmannes steht zum Download auf der Webseite der Schlichtungsstelle bereit.

Titelbild: © MATTHIAS BUEHNER/fotolia.com; Beitragsbild: © Wirth Rechtsanwälte

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Autor

NewFinance Redaktion
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Kommentare

  1. Ich habe Heute eine Antwortmail des CDU Abgeordneten Norbert Barthle erhalten. Er verweist auf eine Stellungnahme der zuständigen Arbeitsgruppe. Auszug: Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wird die private Altersvorsorge in Zukunft ein zentraler Bestandteil der Vorsorge für das Alter sein. Daher motivieren wir seit Jahren die Bürgerinnen und Bürger, sich neben der gesetzlichen Altersvorsorge auch privat abzusichern. Ein sehr beliebtes Instrument ist dabei die private Lebensversicherung. Es ist eine besondere Herausforderung, dieses Produkt auch in einer Niedrigzinsphase attraktiv zu halten.

    Wir haben im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes bereits eine Reihe erfolgreicher Maßnahmen auf den Weg gebracht, um das System Lebensversicherung langfristig auf eine solide Grundlage zu stellen. Hierzu zählen z.B. die Verpflichtung zum Aufbau einer Zinszusatzreserve von Versicherungsunternehmen, die Neuregelung bei Abflüssen der Bewertungsreserven und die Absenkung des Höchstzillmersatzes. Durch diese letzte der genannten Maßnahmen ist es seit 2015 zu einer deutlichen Reduzierung der kalkulatorischen Abschlusskosten gekommen, wie der Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) gezeigt hat.

    Der in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Thema „Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ greift weitere Punkte des LVRG-Evaluierungsberichts auf und konkretisiert verschiedene Bereiche im Versicherungsaufsichtsgesetz. Viele der vorgeschlagenen Änderungen begrüßen wir im Wesentlichen.

    So stehen wir einer Begrenzung der Provisionen von Restschuldversicherungsverträgen offen gegenüber, denn mit dem Gesetzentwurf sollen wichtige Fragen des Verbraucherschutzes geregelt werden.

    Wir begrüßen auch die Konkretisierungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, die zu Verbesserungen der Vorschriften zur gesetzlichen Einrichtung eines Sicherungsfonds führen.

    Schließlich unterstützen wir auch den Vorschlag, das Instrument des Höchstrechnungszinses in der Aufsicht zu nutzen. Damit wird die präventive Aufsicht gestärkt.

    Der wesentliche Teil des Gesetzes zur Regulierung der Provisionshöhe von Lebensversicherungsverträgen schafft hingegen keinen substantiellen finanziellen oder wirtschaftlichen Mehrwert. Wir bewerten die vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung eines Provisionsdeckels kritisch. Der Entwurf belastet in der gegenwärtigen Ausgestaltung vielmehr die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Industrie mit unnötigen direkten und indirekten Bürokratiekosten und schwächt die Altersvorsorge:

    • Unter Verweis auf die im Referentenentwurf genannten Abschluss¬provisionen, die von der BaFin in Q4 2017 ermittelt wurden, stellen wir fest, dass bereits heute die gesamte durchschnittliche Provisionierung unter 4 % liegt. Die direkten Abschlusskosten liegen sogar unter 2,5 %. Damit bringt ein Provisionsdeckel für den Verbraucher keine Vorteile, denn aus den Daten lässt sich nicht ableiten, dass es zu überhöhten Provisionen bei Lebensversicherungsverträgen kommt. Hinzu kommt: Der einheitliche Deckel schert alle Versicherer über einen Kamm, nimmt keine Rücksicht auf individuelle Kostenstrukturen und würde den Wettbewerb unter den Vertriebsstrukturen verzerren. Die Mehrkosten dieser Maßnahme müssen am Ende die Verbraucher bezahlen.
    • Nicht nur die tatsächliche durchschnittliche Höhe der Provisionen, auch das historisch niedrige Niveau der Kundenbeschwerden, was für gute Beratungs- und Vermittlungsleistungen beweist, spricht gegen die Aufnahme eines Provisionsdeckels in das Gesetz.
    • Durch die Aufteilung in eine Abschlussprovision (2,5 %) und eine spätere qualitätsabhängige Provision, schafft der Gesetzesentwurf eine Markteintrittsbarriere für neue Vermittler. Diese haben in den ersten Jahren keine Bestandskunden, so dass sie sich für die qualitätsabhängigen Ertragsmöglichkeiten, z. B. geringe Stornoquoten etc. nicht qualifizieren könnten. Und: Es käme zu einer erheblichen Benach¬teiligung von Mehrfachvermittlern und Maklern, die sich nicht bei weiteren qualitätsabhängigen Messzahlen (z. B. der Bestandspflege) Provisionsanteile verdienen könnten. Das stellt aus unserer Sicht einen Eingriff in das Recht auf freie Berufswahl dar und führt zu Wettbewerbsverzerrungen.
    • Die Branche würde mit erheblichen Kosten (IT-Implementierung, Prozessaufsetzung, Verwaltung) konfrontiert, um das geforderte Qualitätssystem zur Einführung einer 2-stufigen bzw. 3-stufigen Provisionierung umzusetzen. Diese Kosten werden die Rendite bei Versicherungsverträgen deutlich schmälern und mittelständische Unternehmen, aufgrund mangelnder Kostendegression, schwer treffen. Dabei brauchen wir gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Alterssicherung mehr und nicht weniger Berater und Vermittler und eine vielfältige Struktur der Lebensversicherungsindustrie.

    Den genannten nachteiligen Wirkungen des Provisionsdeckels steht eine sehr geringe positive Wirkung gegenüber, wie auch durch ein Gutachten des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) bestätigt wird: Die Einführung eines Provisionsdeckels bei Laufzeiten von mehr als 30 Jahren würde nur zu einer marginalen Erhöhung der Rendite führen. Das Instrument Provisionsdeckel ist daher untauglich, um eine Renditesteigerung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen.

    Wir werden uns in den kommenden Wochen intensiv mit dem Referentenentwurf im parlamentarischen Prozess auseinandersetzen.

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