Messenger Marketing: Der direkteste Weg zum Kunden

Zielgenaue Ansprache wird in der digitalen Welt zunehmend wichtiger.

Eine nicht besonders gewagte These, wie der Blick auf die Zahlen deutlich macht. Seit mehreren Jahren ist die digitale Kommunikation im Wandel. Schuld daran sind immer neue und schnellere Wege des Versendens von Nachrichten. Am meisten leidet die SMS darunter. Laut der Global Mobile Consumer Survey von Deloitte war die SMS im Jahr 2013 die beliebteste Messaging-Methode. Vier Jahre später war die SMS vom Mobile Instant Messaging abgelöst – also von WhatsApp, Telegram und Co. 73 Prozent der Befragten gaben an, Instant Messaging erst kürzlich benutzt zu haben. Lediglich 38 Prozent nutzten noch SMS. Für Makler tut sich eine Chance auf: Messenger Marketing.

Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Aber was ist Messenger Marketing eigentlich? Es handelt sich hierbei um eine Unterdisziplin des Online-Marketings, die es Unternehmen und auch Maklern erlaubt, flexibel und unkompliziert mit Kunden, Geschäftspartnern, Interessenten oder Auftraggebern in Kontakt zu bleiben. Die Kommunikation findet dabei für gewöhnlich per Chatplattform oder App statt. Makler können ihre bewährten Marketingmaßnahmen wesentlich schneller und effektiver an die Zielgruppe bringen.

Die meisten Plattformen ermöglichen überdies das Erstellen einer Empfängerliste. Mit dieser lassen sich Marketingbotschaften an viele Empfänger zugleich versenden. Ein großer Vorteil, doch gleichzeitig ist es darum wichtig, bei der Themenauswahl und der Frequenz der abgeschickten Botschaften gewissenhaft vorzugehen. Denn genau wie bei SMS und E-Mail ist „Spam“ nicht gern gesehen.

Vorteile

Messenger-Marketing hat aufgrund der fehlenden Algorithmen und wenig Regulierung wesentliche Vorteile gegenüber anderen Marketingformen. Als Beispiel sei hier Facebook genannt: Dort herrscht Content Shock. Das Netzwerk muss „vorsortieren“, um dem Nutzer eine fachgerechte Menge an Informationen zukommen zu lassen. Inhalte, die der Makler dort postet, erreichen längst nicht jeden Adressaten. Bei Messengern ist das anders. WhatsApp beispielsweise versendet jede Nachricht in chronologischer Reihenfolge. Wie der ATMS-Blog berichtet, öffnen Empfänger diese Nachrichten dann mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent. Hinzu kommt, dass WhatsApp-Nutzer auch häufig auf in den Botschaften enthaltene Links klicken. Hier gibt ATMS eine Klick-Rate von durchschnittlich 30 Prozent an.

Messenger Marketing direkt am Kunden

Ein weiterer Vorteil: Der Messenger ist für den Makler keine Einbahnstraße. Er tritt mit dem Kunden in einen Dialog, sobald er ihn per Messenger kontaktiert. Wie Horizont ONLINE berichtet, gehen von Kundenseite aus monatlich mehr als acht Millionen Botschaften bei Unternehmen ein. Dafür sei auch die „Status“-Funktion verantwortlich. In dieser lassen sich kurze Videos, Bilder oder GIFs einbauen, die Kunden dann einsehen können.

Per Messenger lassen sich zudem Newsletter verschicken. Doch aufgepasst: WhatsApp geht dagegen zum Beispiel derzeit vor, berichtet t3n.

WhatsApp Business

Nun brachte WhatsApp ein zusätzliches Messaging-Tool namens WhatsApp Business heraus, die sich speziell an kleine Unternehmen wendet und den Kundendialog erleichtern soll. „Business“ bietet voreingestellte Antworten auf häufige Fragen, Begrüßungs- und Abwesenheitsnotizen und eine Anbindung an WhatsApp Web.

Ein digitaler Jungbrunnen?

Aktuell sieht es nicht danach aus, dass Messenger allzu schnell von neuen Alternativen abgelöst werden könnten. Die Nutzerzahl von Branchenmammut WhatsApp steigt nach wie vor. Im Mai 2018 lag sie bei 65 Milliarden Nutzern. Außerdem gehört WhatsApp zu der App, auf die 14- bis 24-Jährige derzeit am wenigsten verzichten wollen. Das zeigt die U25-Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet.

Bei allen Vorteilen sollten Makler allerdings auch darauf achten, dass Messenger-Marketing einige rechtliche Fragen nach sich zieht. Wie sieht es zum Beispiel mit der Beratung per Messenger aus? Woher nimmt der Messengerdienst die Daten für eine Empfängerliste? Wo speichert er diese? Welche Rolle spielen derlei Fragen im Rahmen der DSGVO?

Für Makler, die interessiert an Rechtsfragen bezüglich Datenschutz innerhalb elektronischer Kommunikationsdienste sind, haben wir mit Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ein Interview geführt.

Titelbild: © dference / pixabay.com

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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