Kundenunfälle im Geschäft: bei Ausrutschern abgesichert

Eine 67-jährige Frau besuchte eine Filiale der großen niederländischen Modekette C & A in Düsseldorf. Was sie zu dem Zeitpunkt noch nicht ahnte: Am Ende des Tages sah sie aus, als wäre sie mit einem Profiboxer in den Ring gestiegen. Was war passiert?

Schmerz lass nach!

Als die Frau das Geschäft betreten wollte, übersah sie zu ihrem Unglück eine nur halb geöffnete Glasschiebetür. Das Resultat: mehrere Prellungen, Schürfwunden und der Verlust einer Zahnbrücke. Die Frau zog vor Gericht.

Unternehmen haften für ihre Türen

Sie argumentierte, dass das Unternehmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Das Unternehmen hätte die Tür erkennbar als solche markieren müssen. Und sie bekam in erster Instanz Recht. Schmerzensgeld, Schadensersatz und Anwaltskosten muss laut dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf das Unternehmen tragen.

Abercrombie & Rutsch

Ein ähnliches Problem hatte die bekannte Modekette Abercrombie & Fitch. Im Jahr 2012 war eine Ärztin in dem neuen Flagship-Store in der Münchner Innenstadt ausgerutscht und gestürzt. Dabei verletzte sie sich schwer. Sie führte dies auf die schummrige Beleuchtung zurück, die in den Geschäften des Unternehmens zum Standard gehört, und klagte auf 12.000 Euro Schmerzensgeld.

5.000 Euro für einen Podeststurz

In zweiter Instanz befand das OLG München, dass schlechte Beleuchtung an sich zulässig sei. Das Podest, von dem die Frau gestürzt war, hätte aber besser gekennzeichnet sein müssen. In einem außergerichtlichen Vergleich einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von 5.000 Euro.

Verstöße schmerzen vor allem KMU

Wie die Beispiele zeigen, ist ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht schnell geschehen. Egal ob gegen die Glastür gelaufen, vom Podest gefallen oder in einer Pfütze ausgerutscht. Während große Unternehmen Schmerzensgeldzahlungen und Gerichtskosten leichter kompensieren können, werden vergleichbare Beträge für KMU schnell schmerzhaft. Aber wie können sich Unternehmen für so einen Fall absichern?

Dafür gibt es einen zentralen Baustein in der Gewerbe-Police der Bayerischen: Die Betriebshaftplicht. Neben der Versicherung des Unternehmensbesitzes, die die Gewerbe-Police durch die Inhaltsversicherung bietet, lassen sich solche Fälle bereits mit dem BusinessSelect Tarif abdecken.

Titelbild:© VanHope

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NewFinance Redaktion
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Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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