Gewerbe-Police: Unser Reinheitsgebot für Heilberufe

Ob Physiotherapeuten, Masseure, Osteopathen oder auch Fußpfleger: Selbständige Unternehmer in Heilberufen sind besonders vielfältigen beruflichen und gewerblichen Risiken ausgesetzt. Nicht nur die oft sehr teure Praxisausstattung gilt es zu schützen; auch bei Schäden, die in Ausübung der verantwortungsvollen Tätigkeiten unbeabsichtigt entstehen können, sollte eine gewerbliche Versicherung greifen.

Mit der neuen Gewerbepolice bietet die Bayerische bietet gerade für Angehörige der Heilberufsgruppe eine umfassende gewerbliche Absicherung, ihresgleichen sucht. Denn das neuartige Versicherungsprodukt kann als so genannte All Risk-Deckung mit umgekehrter Beweislast policiert werden. Das bedeutet im Klartext: Alle Schäden, die in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich von der Deckung ausgeschlossen sind, sind automatisch mitversichert, und wir als Versicherer müssen im Zweifel nachweisen, ob ein Schaden gedeckt ist oder nicht.

Modulare Struktur für individuelle Gewerbeversicherung

Zu den zentralen Bausteinen unserer Gewerbepolice gehören die Inhaltsversicherung und Betriebshaftpflicht-Versicherung. So ist zum einen das Inventar und zum anderen das Personal versichert. Je nach Art des Betriebes können die Bausteine Glas, Betriebsunterbrechung und Elektronikversicherung hinzugefügt werden. „Die Kombination aus schneller Angebotserstellung via Internet und neuartigem Deckungskonzept denkt das Thema Gewerbeversicherung neu und ist in dieser Form in der Branche einmalig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Komposit-Versicherungstochter der Bayerischen, Martin Gräfer.

Bis zu 10 Millionen Euro Deckungssumme

In der Betriebs- und Produkthaftpflicht beträgt die Deckungssumme bis zu 10 Millionen Euro. Optionale Schäden wie der Einschluss von Überschwemmungen oder eine erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung können bei Bedarf hinzugefügt werden.

Für Patienten, die die Gewerbe-Police abgeschlossen haben, ist besonders interessant: Erleiden sie im Rahmen einer Behandlung einen Schaden, so muss im Zweifel der Behandelnde Heilkundige zahlen. Ist dieser finanziell nicht dazu in der Lage, tritt die Forderungsausfalldeckung der Gewerbepolice in Kraft und zahlt den Schaden. So sind mit der neuen Gewerbeversicherung der Bayerischen nicht nur die eigentlich Versicherten – die Gewerbetreibenden in Heilberufen – versorgt, sondern bis zu einem Gewissen Grad auch ihre Patienten. Die Police erfüllt somit auf ideale Weise unsere Leitlinie: „Versichert nach dem Reinheitsgebot.“

Weitere Infos zur Gewerbepolice finden Sie hier:

 

 

Titelbild: © Picture-Factory

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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