Es langfingert wieder: Sie kommen in der Dunkelheit

Eine gute Nachricht der Pandemie: Die Zahl der Einbruchsdiebstähle ging zuletzt immer weiter zurück. Von 2015 bis 2020 hat sich die Zahl der Einbruchsdiebstähle von 167.000 auf 75.000 mehr als halbiert, 2021 ist die Zahl noch einmal auf knapp 54.000 zurückgegangen.

Home-Office, Home-Schooling und Lockdown sei Dank. Mit dem Ende der meisten Corona-Maßnahmen, der Reduzierung von Home-Office-Zeiten und der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen werden die Zahlen jetzt wohl wieder etwas ansteigen, weil Wohnungen und Häuser häufiger unbelebt sind.

Wann kommt der Langfinger?

Im Dezember haben Einbrecher Hochkonjunktur – zusammen mit dem November finden in diesen beiden Monaten mehr als drei von zehn Einbrüchen statt. Neben der Dunkelheit locken natürlich gerade im Dezember die Geschenke, die schon zu Hause rumliegen. Die Urlaubszeit im Sommer ist dagegen eher keine Einbruchszeit mehr.

Tatsächlich finden die meisten Wohnungseinbrüche übrigens am Nachmittag und Abend statt. Jeder dritte Einbrecher steigt von 16 bis 20 Uhr zum Beutezug in fremdes Eigentum ein. Erstaunlicherweise sinkt die Aktivität der Langfinger in der Nacht deutlich. In Häusern kommen sie vorwiegend über die Terrassentür und die Fenster ins Innere, in Mehrfamilienhäusern sind die Wohnungstür sowie die Balkontür die beliebtesten Einstiegsorte.

Wirksamer Einbruchschutz schreckt ab!

Der Anteil der gescheiterten Einbrüche steigt übrigens kontinuierlich. 2003 war nur jeder dritte Einbruch ein Fehlschlag, weil die Diebe es nicht schafften, in Haus und Wohnung einzusteigen. In 2021 scheiterte bereits jeder zweite Einbruchsdiebstahl. Nach Angaben der Polizei liegt dies am verstärkten Einsatz von Sicherheitstechnik – es lohnt sich also, hier zu investieren, zumal es für solche Investitionen Fördermittel in Form von vergünstigten Krediten bei der KfW gibt. Die KfW fördert so:

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangstüren
  • einbruchhemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, zum Beispiel Tür­zusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser, Kasten­riegelschlösser
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenster­türen, etwa aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­meldeanlagen, dazu gehören Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smart­home-Anwen­dungen mit Einbruch­meldefunktion

Stichwort Einbruchschutz – der Vermittler ist am Zug

Der Einbruch ist bei vielen Kunden ein Thema, das einen besonderen Nerv trifft, weil der persönliche Lebensbereich und der Schutzraum der Wohnung betroffen sind. Umso wichtiger ist es im Gespräch mit dem Kunden, als Vermittler die richtige Absicherung zu thematisieren. Gerade bei wertvollem Hausrat mit Schmuck oder Kunstgegenständen kommt es darauf an, dass die Versicherungssumme entsprechend bemessen ist und es keine Sublimits gibt. Mittlerweile bieten leistungsstarke Hausrat-Tarife sogar schon eine psychologische Betreuung nach einem Einbruch an. Viele Kunden mögen das erst einmal als unnötig abtun, aber im Ernstfall greifen dann doch nicht wenige gerne darauf zurück.

Schutz im Ernstfall: Als Makler positionieren!

Vermittler haben die Möglichkeit, sich beim Einbruchschutz wie beim Schutz der eigenen vier Wände insgesamt als Kümmerer zu positionieren und dem Kunden das richtige Verhalten für den Schadensfall nahelegen. Klingt erst einmal etwas überbehütet, aber nach einem Einbruchdiebstahl sind viele Opfer kopflos und begehen Fehler, die gegebenenfalls bares Geld kosten können. Wichtig ist es, dem Kunden seine Obliegenheiten im Schadensfall zu verdeutlichen. Grundsätzlich ist er nach einem Einbruchsdiebstahl verpflichtet:

  • den Schaden unverzüglich bei der Polizei zu melden,
  • den Schaden sofort beim Versicherer zu melden – das geht bei der Bayerischen auch online unter diesem Link, unverzüglich eine Liste über die gestohlenen und/oder beschädigten Gegenstände (die sogenannte Stehlgutliste) für Polizei und Versicherer zu fertigen,
  • den Schaden so gering wie möglich zu halten (zum Beispiel Scheck- und Kreditkarten sofort sperren lassen),
  • dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Ermittlung und Bewertung des Schadens zu geben (Aufklärungspflicht),
  • an der Ermittlung des Schaden mitzuwirken und zum Beispiel der Polizei wie auch dem Versicherer oder seinem Regulierer Zutritt zum Schadensort zu gewähren

Nicht aufräumen!

Viele Opfer von Einbruchsdiebstählen erliegen dem ersten Impuls, schnell aufzuräumen und die Spuren der Tat so gut wie möglich zu beseitigen. Ein Fehler, denn zunächst sollten Betroffene die Polizei und auch den Versicherer informieren – oder den Vermittler, damit der mit dem Versicherer spricht und das OK für das Aufräumen einholt. Vor allem aber steht die Sicherheit der Kunden im Vordergrund: Sie sollten auch unbeschädigte Schlösser austauschen, wenn Schlüssel gestohlen worden sind. Beschädigte Türsicherungen sollten Betroffene ersetzen, Codes an Alarmanlagen und Zugangseinrichtungen neu programmieren.

Titelbild: ©JFL Photography/ stock.adobe.com

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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