Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.
Biometrie2Go ist aus der Sommerpause zurück!
Unsere Biometrie-Spezialisten der Bayerischen, Nadine Meier und Panos Kalantzis, starten auch direkt in die 28. Folge mit den zentralen Themen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), insbesondere der konkreten Verweisung und deren Verzicht.
Die konkrete Verweisung
Die konkrete Verweisung ermöglicht es dem Versicherer zu prüfen, ob ein Versicherter, der berufsunfähig ist, aber eine neue Tätigkeit ausübt, weiterhin BU-Leistungen erhalten sollte. Dabei wird das Einkommen und die soziale Wertschätzung des neuen Berufs mit dem ursprünglichen Beruf verglichen. Nur wenn beide Aspekte vergleichbar bleiben, kann der Versicherer die Zahlung einstellen.
Verzicht?
Ein besonders heiß diskutiertes Thema ist auch der Verzicht auf die konkrete Verweisung. Der erlaubt es BU-Versicherten, neben ihrer Rente eine neue Tätigkeit auszuüben, ohne dass die BU-Leistung gekürzt wird. Dies führt zu kontroversen Diskussionen in der Branche, da es zu einer finanziellen Besserstellung der Versicherten führen kann. Nadine und Panos betonen die potenziellen Konsequenzen: höhere Beiträge für alle Versicherten und eine geringere Motivation, ins Berufsleben zurückzukehren.
Die Fragen der Zuhörer
Auch auf Zuhörerfragen gehen die beiden in dieser Folge ein. So fragt Dominik aus Freiburg nach den Bedingungen für Beamte bei der Bayerischen, da der Verzicht auf die konkrete Verweisung bei Beamten anders geregelt ist. Panos erklärt, dass Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, keine konkrete Verweisung durchlaufen. Entlassene Beamte hingegen können auf eine vergleichbare Tätigkeit verwiesen werden.
Eine weitere Frage von Siegfried aus Franken betrifft die Aussage „Einmal Leistung, immer Leistung“. Panos stellt klar, dass dies nicht stimmt, da auch bei einem Verzicht auf die konkrete Verweisung Nachprüfungen stattfinden, um festzustellen, ob der Versicherte wieder arbeitsfähig ist.
Reinhören lohnt sich!
Titelbild: © die Bayerische