Flink, cool und gefährlich: die erste E-Scooter-Schadenbilanz

Gerade mal zweieinhalb Jahre ist es her, als E-Scooter auch im Straßenverkehr zugelassen wurden. Die elektronischen Zweiräder sind heute aus einer Stadt kaum mehr wegzudenken. Der GDV hat nun eine erste Schadenbilanz vorgelegt. Ein Ergebnis: E-Scooter weisen eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Mopeds. Wir wagen einen genaueren Blick auf die Zahlen des GDV.

Versicherungspflicht für E-Scooter

Seit Juni 2019 gibt es die rasenden Scooter mit Elektromotor auf den Straßen Deutschlands. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes. Und: die Versicherungspflicht ist obligatorisch. Jeder elektronische Roller braucht demnach eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese müssen ihre Halter durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachweisen.

Asmussen unterstützt die Versicherungspflicht:

„Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen.“

Besonders wenn E-Scooter-Fahrer auf dem Gehweg fahren, seien sie eine große Gefahr für Fußgänger.

1.150 Schadenfälle durch E-Scooter

„2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen“, berichtete der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten rund 3.850 Euro für jeden einzelnen Unfall, sagt er weiter. Damit liegen die Zahlen bei einer ähnlich hohen Schadenbilanz wie ihre etwas schnelleren Elektrokleinstfahrzeuge Mofas und Mopeds. PKWs weisen eine durchschnittliche Schadenhöhe von 4.550 Euro vor.

Doreen Gossert, Rechtschutzexpertin, hat die Besonderheite im Schadenfall hier zusammengefasst:

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Neu: Grünes Kennzeichen!

Neu ist die Regelung, welche ab dem 1. März 2022 in Kraft tritt: Mofas, Mopeds, E-Scooter und andere Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen müssen mit einem grünen Schild fahren. Die zuvor genutzten blauen Nummernschilder verlieren dann ihre Gültigkeit. Besonders wichtig für Vermittler: Wer weiterhin noch mit dem alten blauen Schild fährt, hat erstens keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich zweitens strafbar. Wer sich noch ein neues Kennzeichen besorgen muss, erhält dies direkt bei den Kraftfahrversicherern.

E-Scooter oder auch Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde, benötigen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7×5,5 cm. 

Folgende Elektrokleinstfahrzeuge benötigen laut GDV das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0×10,1 cm:

  • Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Kilometer pro Stunde und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Kilometer pro Stunde schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Moritz Rebhan on Tour: der E-Scooter im Selbsttest

Seit ihrer Zulassung sind E-Scooter ein echter Dauerbrenner. Deshalb haben wir vor knapp zwei Jahren die elektronischen Roller auf Fahrtauglichkeit geprüft (der ausführliche Bericht hier). Moritz Rebhan, Pressesprecher Pangaea Life und Nachhaltigkeit, schwang sich kurzerhand, gemeinsam mit Marina Hindelang von der NewFinance Mediengesellschaft, auf den Roller. Als Ziel hatten die Beiden das Nymphenburger Schloss im Visier. Mit einer Fahrtgeschwindigkeit von maximal 20 Kilometer pro Stunde lässt sich eine Sightseeing-Tour als auch eine Kurzstrecke zur Arbeit oder dem Hobby super vereinbaren. Und macht auch noch richtig Spaß.

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Grün oder rot? E-Scooter im Nachhaltigkeits-Check

Laut des Umweltbundesamts sind E-Scooter zunächst gar nicht so nachhaltig, wie man anfänglich vielleicht denken mag. Besonders für Kurzstrecken in der Innenstadt, die auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden könnten, bringen die Roller eher Nachteile für die Umwelt. 

Trotz alle schlagen sie das Auto in der Ökobilanz deutlich. Das Umweltbundesamt rät aber öfter mal das Fahrrad zu nutzen. Hier lassen sich nicht nur die Strecken in ähnlicher Geschwindigkeit zurücklegen oder das Gepäck besser transportieren, sondern die Fahrt mit dem Zweirad ist auch die umweltfreundlichste Variante.

Übrigens: die Bayerische bietet mit der E-Scooter Versicherung ihren eigenen Versicherungsschutz für E-Scooter. Nutzer können sich bereits ab 2,07 Euro monatlich absichern – auch online. Wir wünschen gute Fahrt!

Titelbild: © NewFinance

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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