Corona-Hilfen für Unternehmer, Selbstständige und Versicherte im Überblick

Wir sollten uns dieser Tage eigentlich freuen: Das Magazin Capital zeichnete uns als eines der innovativsten Unternehmen Deutschlands aus. Nur vier andere Versicherer schafften es auf diese Liste. Und auch bei den Makler Champions 2020 konnten wir überzeugen.

Aber so sehr wir uns freuen wollen, ist das aktuell nebensächlich. Stattdessen ist unsere höchste Priorität die Unterstützung unserer Kunden und unserer Vertriebspartner. Deshalb haben wir hier eine Übersicht zusammengestellt, wo es Corona-Hilfen für Unternehmer der aktuellen Zeit gibt. Und wie Unternehmen sie bekommen.

Wichtig zu beachten: Maßnahmen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Außerdem werden die Bundesländer die Informationen, Anträge und sonstige Unterlagen in den kommenden Tagen regelmäßig erweitern und aktualisieren.

Corona-Hilfen für Unternehmer auf Bundesebene

Steuerstundungen und Anpassung von Vorauszahlungen

Um die Liquidität von Unternehmen zu verbessern, wird die Gewährung von Stundungen erleichtert. Unternehmen können zunächst befristet bis Ende 2020 auf Antrag zinslos Steuerzahlungen stunden, wenn sie Liquiditätsprobleme durch die Corona-Krise geltend machen. Auch schon festgesetzte Vorauszahlungen für die Einkommens- oder Körperschaftsteuer mit den Vorauszahlungsterminen 10. Juni /10. September/ 10. Dezember 2020 können auf Antrag herabgesetzt werden. Zusätzlich verzichten die Ämter vorerst auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.

So geht’s:

Unternehmer können ihre Anträge bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern einreichen. Die Länder stellen meistens entsprechende Formulare auf ihrer Website zur Verfügung. Hier kommt eine Übersicht der Formulare und Kontaktststellen.

Baden-Württemberg:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E829786391/finanzaemter/Formulare/Steuerzahlung%20Lastschrifteinzug/sonstige/CORONA%20Steuererleichterungen%20aufgrund%20der%20Auswirkungen%20des%20Coronavirus.pdf (Antragsdokument)

Bayern:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x;

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/../../../../Informationen/Formulare/Steuerzahlung/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf (Antragsdokument)

https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

Berlin:

https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php; https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/vordruck-steuererleichterung-corona-be.pdf (Antragsdokument)

Brandenburg:

https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.661985.de

https://mdfe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/947663 (Antragsdokument)

Bremen:

https://www.finanzen.bremen.de/steuern/detail.php?gsid=bremen53.c.78075.de; https://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Antrag%20Steuererleichterung%20Coronavirus.pdf (Antragsdokument)

Hamburg:

https://www.hamburg.de/fb/finanzaemter/; https://www.hamburg.de/contentblob/13736794/473fc6bb3c867c9ecf9bad3c38d85e85/data/steuererleichterung-form1.pdf (Antragsdokument Stundung); https://www.hamburg.de/contentblob/13736802/bb9e685a0474a9097fe64d79433c4011/data/steuererleichterung-form2.pdf (Antragsdokument Herabsetzung der Vorauszahlungen Soli und Körperschaftssteuer); https://www.hamburg.de/contentblob/13736802/bb9e685a0474a9097fe64d79433c4011/data/steuererleichterung-form2.pdf (Antragsdokument Herabsetzung Gewerbesteuer)

Hessen:

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/faq_zum_thema_steuern_-_stand_23._maerz_2020.pdf

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/faq_zum_thema_steuern_-_ergaenzende_antragshilfe.pdf

Mecklenburg-Vorpommern:

https://www.laf-mv.de/

Niedersachsen:

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte-steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhangmit-dem-corona-virus-186548.html; https://www.mf.niedersachsen.de/download/153305/Vorlage_zur_Beantragung_von_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf (Antragsdokument)

Nordrhein-Westfalen:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus; https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/antrag_steuererleichterungen.pdf (Antragsdokument Steuererleichterungen); https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/anleitung_ust-svz.pdf (Anleitung)

Rheinland-Pfalz:

https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles/detail/steuerliche-hilfen-in-der-corona-krise; https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Anlage_3_Antragsvordruck_ausfuellbar.pdf (Antragsdokument)

https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

Saarland:

https://www.saarland.de/254808.htm; https://www.saarland.de/dokumente/ressort_finanzen/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf (Antragsdokument)

Sachsen:

https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html?_cp=%7B%22accordion-content4399%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content4399%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D; https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Formular_zur_Beantragung_von_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Corona-Virus.pdf (Antragsdokument)

Sachsen-Anhalt:

https://mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen/

Schleswig-Holstein:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/finanzen/finanzaemter.html (Kontaktdaten der Ämter)

Thüringen:

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/Vordrucke/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus__TH_.pdf (Antragsdokument)

Zugang zu Kurzarbeitergeld

Nicht jedes Unternehmen kann seine Mitarbeiter in der aktuellen Situation voll beschäftigen. Unternehmen, die Kurzarbeit wegen der derzeitigen Lage anordnen müssen, können bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Rückwirkend zum 1. März 2020. So können Unternehmen Entgeltausfälle ihrer Mitarbeiter in Teilen ausgleichen.

So geht’s:

Unternehmen, in denen mindestens zehn Prozent der Belegschaft einen Entgeltausfall von über zehn Prozent haben, haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die maximale Bezugsdauer ist auf 12 Monate festgelegt. Für Mitarbeiter ohne Kind übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Mitarbeiter mit einem Kind oder mehr erhalten 67 Prozent. Wichtig: Auch für die Sozialversicherungsbeiträge während des Arbeitsausfalls kann der Arbeitgeber eine Erstattung beantragen. Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Der Antrag kann auch Online eingereicht werden. Dafür ist eine Registrierung nötig: https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal

Weitere Informationen:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf

Liquiditätsunterstützung

Um die Liquidität von Unternehmen sicherzustellen, hat die Bundesregierung riesige Hilfspakete beschlossen und verabschiedet. Über bestehende Programme, wie KfW- und ERP-Kredite, sollen die beschlossenen Hilfen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler können Kredite für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Für etablierte Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, geht dies über den KfW-Unternehmerkredit. Unternehmen, die jünger als fünf Jahre alt sind, können den ERP-Gründerkredit nutzen.

So geht’s:

Kredithilfen können Unternehmer über die Hausbank oder Finanzierungspartner beantragen. Dazu gehören auch andere Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken oder Bausparkassen

Mehr Informationen:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige:

Die Bundesregierung hat zusätzlich Soforthilfen für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufe beschlossen. Diese sollen, Stand 26.03., wie folgt aussehen:

  • bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Voraussetzung: Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist und muss einen Liquiditätsengpass, beziehungsweise Existenzbedrohung, versichern.

So geht’s:

Einige Details sind noch offen. Aber die Auszahlung soll über Länder und Kommunen erfolgen. Ab Anfang kommender Woche können die Anträge elektronisch eingereicht werden.

Mehr Informationen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Insolvenzantragspflicht ausgesetzt

Für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Außerdem will die Regierung so dafür sorgen, dass Unternehmen nicht geschäftlich isoliert werden und neue Liquidität erhalten können. Als begleitende Maßnahme wird für drei Monate das Recht der Gläubiger, eine Eröffnung des Verfahrens zu beantragen, eingeschränkt.

Weitere Informationen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

Corona-Hilfen für Unternehmer auf Landesebene

Hinweis: Die Informationslage ist sehr dynamisch. Beinahe stündlich gibt es neue Informationen. Daher bitten wir um Entschuldigung, wenn wir nicht alle Informationen sofort aktualisieren können.

Baden-Württemberg:

Das Land hat einen Härtefallfonds mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro für KMU und Solo-Selbstständige aufgelegt. Einzelunternehmer und Betriebe mit bis zu fünf Angestellten können einmalig 9.000 Euro erhalten. Bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten sind bis zu 15.000 Euro verfügbar. Bis zu 30.000 Euro gibt es für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Wichtig: Corona-Hilfen für Unternehmer müssen sie nicht zurückzahlen. Außerdem hat das Land ein Maßnahmenpaket zur Absicherung der Auswirkungen des Corona-Virus verabschiedet.

So geht’s:

Der Antrag ist hier abrufbar https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/200325_Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf. Das Geld wird über die L-Bank ausgezahlt.

Bayern:

Der Freistaat hat ein Paket mit insgesamt 10 Milliarden Euro aufgesetzt. Für Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gibt es Soforthilfen.

So geht’s:

Der Förderantrag ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München (= Bewilligungs- und Vollzugsbehörden) abrufbar und online ausfüllbar. Die Anträge sind online einzureichen.

https://www.soforthilfe-corona.bayern/prweb/PRAuth/O2uGLpBPMrTQZeJSUjckRg%28%28*/!STANDARD

Informationen:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

Berlin:

Die Hauptstadt will mit 600 Millionen Euro Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige unterstützen. Der Liquiditätsfonds (Soforthilfepakt I) der Berliner Investitionsbank ist für alle kleinen und mittleren Unternehmen bis 250 Mitarbeiter geöffnet. Bis zu einer Höchstgrenze von 500.00 Euro. Über das Paket Soforthilfe II können Kleinunternehmer mit maximal fünf Beschäftigten Zuschüsse bis 5.000 Euro beantragen.

So geht’s:

Die Anträge sind über die Investitionsbank Berlin abrufbar. Die Überbrückungskredite können bereits beantragt werden. Der Antrag für das Zuschussprogramm kann ab dem 27. März abgerufen werden. https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Informationen:

https://www.berlin.de/sen/web/corona/

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909712.php

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php

https://www.ibb.de/de/startseite/startseite.html

Brandenburg:

Das Land hat ein Soforthilfeprogramm für KMU sowie Freiberufler aufgesetzt. Sie können Zuschüsse zwischen 9.000 und 60.000 Euro beantragen. Diese sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

So geht’s

Der Antrag kann über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder die zentrale Website des Landes Brandenburg heruntergeladen werden. Hier die Links:

https://mwae.brandenburg.de/media/bb1.a.3814.de/Corona_Wirtschaft_ILB_Antragsformular_Soforthilfe.pdf https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Informationen:

https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=947793%22

https://www.ilb.de/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2020/pressemitteilung-2020_1162823.html

https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

Bremen:

Unternehmen können bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 Euro erhalten. Das Angebot richtet sich an Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler.

So geht’s

Das Formular sollen die Antragsteller online ausfüllen und an die BAB Bremer Bank übermitteln. Der Antrag steht auf den Seiten der Bremer Handelskammern zur Verfügung. https://www.bremen-innovativ.de/wp-content/uploads/2020/03/Antrag-BAB-Corona-Soforthilfe-Programm_v3.pdf

Informationen:

http://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/

https://www.bab-bremen.de/stabilisieren/beratung/task-force.html

Hamburg:

Auch die Hansestadt hat eine Corona-Soforthilfe für kleinere und mittlere Betriebe sowie Freiberufler beschlossen. Der HCS Zuschuss ist nicht rückzahlbar und soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt werden. Bisher geplant: 2.500 Euro für Solo-Selbständige und 5.000 bis maximal 25.000 Euro für größere Unternehmen. Die IFB Hamburg vergibt Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 250 000 Euro für KMU. Die Antragsstellung für Corona-Hilfen für Unternehmer soll in den kommenden Tagen möglich sein.

Informationen:

https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

https://www.hamburg.de/bwvi/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/

https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13743470/2020-02-19-fb-erste-eckpunkte-hamburger-schutzschirm/

Hessen:

Bis zu 7,5 Milliarden Euro als Corona-Soforthilfe sind geplant. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt Kredite zwischen 25.000 und 150.000 Euro für KMU. Bis zu einer Höchstgrenze von 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz.

So geht’s

Anträge gibt es von der WI Bank https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/kapital-fuer-kleinunternehmen/kapital-fuer-kleinunternehmen-306918

Informationen:

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerdermittel-des-landes-hessen-der-corona-krise

https://www.wibank.de/wibank/corona

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/foerderprogramme_im_ueberblick_hochformat_querformat_20200131.pdf

Mecklenburg-Vorpommern:

Insgesamt stehen 100 Millionen Euro für das Hilfsprogramm zur Verfügung. Kleinstbetriebe und Freiberufler erhalten durch rückzahlbare Zuschüsse bis zu 20.000 Euro. KMU erhalten Liquiditätshilfen für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro.

So geht’s

Die Antragsformulare gibt es beim Landesförderinstitut M-V (LFI). https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/

Informationen:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell?id=158489&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle https://www.hwk-schwerin.de/artikel/corona-hotline-und-hilfspaket-des-landes-19,0,610.html

Niedersachsen:

Einen einmaliger Liquiditätszuschuss von bis zu 20.000 Euro können Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten beantragen. Gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen.

So geht’s

Die Unterlagen für die Anträge werden bei der NBank online gestellt. Das Portal ist derzeit eingeschränkt verfügbar.

Informationen:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/corona-hilfen-fur-niedersachsische-unternehmen-stehen-bereit-bundund-lander-arbeiten-eng-zusammen-186764.html

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-descoronavirus-185950.html

https://web.archive.org/web/20220415113317/https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-für-Kleine-Unternehmen/index-3.jsp (Portal derzeit eingeschränkt verfügbar)

Nordrhein-Westfalen:

Hier stehen bis zu 25 Milliarden Euro für Mittelständler, Kleinunternehmen und Start-ups bereit. Die Regierung will die Soforthilfen der Bundesregierung aufstocken und Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zahlen. In Form einer Einmalzahlung ohne Rückzahlung.

So geht’s:

Antragsunterlagen werden in den kommenden Tagen auf der Seite des Wirtschaftsministeriums NRW zur Verfügung gestellt.

Informationen:

https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/kabinett-bringt-nrw-rettungsschirm-auf-den-weg

https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html

Rheinland-Pfalz:

Der “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz” soll die Hilfen des Bundes ergänzen. Mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und mit einer Ausweitung auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland Rheinland-Pfalz und die Bürgerschaftsbank bieten bereits Hilfen an. Die Dokumente sind aktuell noch nicht online verfügbar.

Informationen:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

Saarland:

Insgesamt stehen 30 Millionen Euro an Soforthilfen zur Verfügung. So können Kleinunternehmen und Selbstständige 3.000 Euro bis 10.000 Euro Soforthilfe erhalten. Stellt sich im Nachgang heraus, dass die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren, müssen Unternehmen die Hilfe zurückzahlen.

So geht’s:

Die Anträge stehen auf der Website der Saarländischen Staatskanzlei zur Verfügung. https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/kleinunternehmer-soforthilfe/kleinunternehmer-soforthilfe_node.html

Informationen:

https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Corona_Kleinunternehmer_Soforthilfe.pdf

Sachsen:

Es gibt eine Soforthilfe für Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Diese stellt unverzinste, nachrangige Darlehen von mindestens 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro bereit. Eine Aufstockung auf bis zu 100.000 Euro ist in Sonderfällen möglich.

So geht’s:

Die Anträge laufen über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

Informationen:

https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html?_cp=%7B%22accordion-content4479%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content4479%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D#a-4478

https://www.sab.sachsen.de/index.jsp

Sachsen-Anhalt:

Liquiditätshilfen von 400 Millionen Euro wurden zugesichert. Die Regierung arbeitet an einem Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen. Zu den Anträgen gibt es noch keine weiteren Informationen.

Informationen:

https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/#c235017

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen

Schleswig-Holstein:

Freiberufler, Selbständige, Kulturschaffende und Unternehmen sollen Hilfen aus einem Topf von 100 Millionen Euro erhalten. 2.500 Euro für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige, 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit ein bis fünf Vollzeitarbeitskräften. Für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu zehn Vollzeitarbeitskräften soll es 10.000 Euro geben. Außerdem wird ein Mittelstandssicherungsfonds Kredite zwischen 50.000 Euro und 750.000 Euro an Unternehmen vergeben.

So geht’s

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein wickelt Anträge ab: https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Informationen:

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/news/startseite-old/coronavirus/finanzierungshilfen-4729362#titleInText1

https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Thüringen:

Das Soforthilfeprogramm soll gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe stützen. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens – auf bis zu 5.000 (bis fünf Beschäftigte), 10.000 (sechs bis zehn Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) beziehungsweise 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte).

So geht’s

Anträge können über die Thüringer Aufbaubank abgerufen werden. https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#download

Informationen:

https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020

Zuletzt bieten wir als Bayerische allen Kunden, die aufgrund der wirtschaftlich herausfordernden Situation eventuell die Versicherungsbeiträge nicht zahlen können, verschiedene Maßnahmen an. Welche Option für welchen Kunden infrage kommt, liegt am jeweiligen Einzelfall. Die folgenden Möglichkeiten gibt es:

  • Zahlungsaufschub
  • Stundung mit anschließender Rückzahlung bzw. Verrechnung der gestundeten Beiträge auf die Restlaufzeit
  • Befristete Beitragsfreistellung mit anschließender Rückzahlung bzw. Beitragsverrechnung
  • Beginnverlegung

Die notwendigen Formulare stellen wir auf unserer Homepage bereit.

Wir hoffen, dass dieser Überblick zu Corona-Hilfen für Unternehmer hilfreich ist. Darüber hinaus haben wir natürlich als Bayerische zahlreiche zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung unserer Vertriebspartner. Beispielsweise besondere Rabattaktionen und Coaching Angebote für Online Beratung.

Titelbild: ©Aleks Kend/stock.adobe.com

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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