BU und Steuern: Unbekanntes (aber gefährliches) Terrain

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Welche Steuervorteile sind möglich? Muss ich Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung versteuern? Und wenn, in welcher Höhe?

Das sind nur einige der Fragen, die Kunden ihren Vermittlern stellen, wenn es um das Thema Arbeitskraftabsicherung geht. Tatsächlich sind steuerliche Aspekte durchaus wichtig und entscheidend, wenn es darum geht, Kunden richtig und umfassend zu beraten. Und das Eis ist dünn, auf dem Vermittler unterwegs sind, wenn sie die Fragen nicht beantworten können oder tatsächlich falsche Auskünfte geben.

Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist steuerlich absetzbar, sie zählt zu den anderen Versicherungsbeiträgen bei den Sonderausgaben im Sinne von § 10 I Nr. 3 a EStG. Der Haken an der Sache: Übersteigen die ebenfalls absetzbaren Kosten für die Gesundheitsvorsorge den Betrag von 2.800 Euro bei Selbstständigen und 1.900 Euro bei Angestellten, laufen die Kosten für eine BU (wie auch für alle anderen absetzbaren Versicherungen) steuerlich ins Leere. Im Normalfall erreichen Steuerzahler diese Grenzen schnell, sodass die BU in den meisten Fällen keine steuerlichen Vorteile bringt.

Auch eine – zumindest teilweise – Absetzbarkeit der Beiträge für die BU als Werbungskosten scheidet aus. Denn die BU sichert den privaten Lebensunterhalt und ist daher insgesamt dem privaten Lebensbereich zuzuordnen und nur im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Das zumindest hat der Bundesfinanzhof 2013 entschieden (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2013, VI B 20/13, veröffentlicht am 8. Januar 2014).

Spezialfall Basisabsicherung: Mehr Spielraum für Steuervorteile bei der BUZ

Während die Beiträge einer klassischen selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich keine wirkliche Rolle spielen, sieht das bei der mit einer Rürup-Rente verbundenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung besser aus. Zu beachten ist für die steuerliche Anerkennung die 50-Prozent-Regel: Die ergänzende Zusatzversicherung muss in einem Vertrag mit der Altersvorsorge geregelt sein und darf nicht mehr als 50 Prozent der Beiträge verzehren – dann ist der Beitrag insgesamt als Basis-Absicherung steuerlich absetzbar. Damit können die Beiträge in 2022 zu 94 Prozent anerkannt werden, ab 2023 sollen sie zu 100 Prozent absetzbar sein.

Steuerlich ist der Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen allerdings gedeckelt: 2022 auf 25.639 Euro bei Einzelveranlagung und 51.278 Euro bei Zusammenveranlagung.

BU als Direktversicherung mit Steuervorteil abschließen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich häufig auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über eine Direktversicherung oder über einen anderen Durchführungsweg abschließen. Der bAV Höchstbeitrag 2022 beträgt 564 Euro im Monat beziehungsweise 6.768 im Jahr. Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich auf 282 Euro im Monat oder 3.384 im Jahr. In diesem Rahmen können betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen Steuern und Sozialabgaben senken.

Die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente einplanen

Auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen die Empfänger grundsätzlich Steuern zahlen. Allerdings gelten dabei je nach Art der BU unterschiedliche Spielregeln. Die Rente aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird steuerlich als sogenannte „abgekürzte Leibrente” bewertet.

Solche abgekürzten Leibrenten zahlt der Rententräger längstens bis zum Ablauf der Befristung, sie erlöschen aber schon dann, wenn der Rentenberechtigte vorher verstirbt. Wegen der begrenzten Laufzeit gibt es für solche zeitlich befristeten Renten den besonderen Ertragsanteil nach § 55 EStDV.

Dabei gilt: Je länger die vertraglich vereinbarte Rentenzahlung bei Rentenbeginn vorgesehen ist, desto höher ist der Ertragsanteil.

Ein Beispiel aus der Theorie

Ein 45-Jähriger bekommt eine BU-Rente bewilligt, die bis zu seinem 62. Geburtstag vertraglich garantiert ist. Bei 17 Jahren Laufzeit beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent. Von 2.000 Euro Rente müssen Steuerzahler also lediglich 360 Euro der Besteuerung unterwerfen. Wird die Rente erst im 55. Lebensjahr bewilligt, beträgt der besondere Ertragsanteil bei sieben Jahren Laufzeit der BU-Rente acht Prozent. Bei 2.000 Euro Rente wären das also lediglich 160 Euro.

Anders sieht es bei Basis-Renten aus, wenn die BU in einem Rürup-Vertrag steckt. Hier wird die Rente nach den gleichen Spielregeln wie die gesetzliche Rente versteuert. Bekommt der 45-Jährige aus dem Beispiel oben ab dem Jahr 2022 seine BU-Rente, muss er 82 Prozent davon versteuern, also 1.640 Euro. Während bei der selbständigen BU also selbst bei 30 Prozent Steuersatz kaum mehr als 100 Euro Steuern tatsächlich anfallen, sind es bei der Basisrente rund 500 Euro. Hier holt sich der Staat die Förderung also wieder und das hat Konsequenzen in der Beratung: Die versicherte Rente muss mindestens 20 bis 30 Prozent höher vereinbart werden als bei einer selbständigen BU ohne Förderung, damit die Nettorendite vergleichbar ist.

Und auch bei einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Förderung von heute die Steuerbelastung von morgen. Die Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit sind in vollem Umfang steuerpflichtig als „sonstige Einkünfte” nach § 22 Nr. 5 EStG. Damit müssen Steuerzahler die Rente zu 100 Prozent versteuern – im Beispiel oben wären das bei 30 Prozent Steuersatz immerhin 600 Euro. Deswegen sollte die Rente aus der betrieblichen BU immer rund 30 Prozent höher liegen als bei einer selbständigen BU-Versicherung, damit der Kunde „netto” die gleiche BU-Rente zur Verfügung hat.

Titelbild: © Tomasz Zajda/stock.adobe.com

Sie haben einen Fehler gefunden? Unsere Redaktion freut sich über einen Hinweis.

Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

Ähnliche Artikel

Kommentare

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Über unseren Blog

Die Bayerische – „die Versicherung mit dem Reinheitsgebot“ – zählt mit ihrer mehr als 160-jährigen Geschichte zu den traditionsreichsten deutschen Versicherern. Wir freuen uns, Sie auf unserem Blog „umdenken“ begrüßen zu dürfen.

Zukunftsmacher Bootcamp 2024

Das Unternehmer-Bootcamp vom 16.07 - 18.07. in Leogang, präsentiert von die Bayerische und DELA, setzt auch diesen Sommer neue Maßstäbe. 2einhalb Tage, die Euch als Unternehmer und Entscheider herausfordern! Habt Ihr das Zeug zum Zukunftsmacher? Dann sichert Euch eines von 25 exklusiven Tickets.

Biometrie 2 go

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie 2 go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung.

Marktausblick mit Maximilian Buddecke

Maximilian Buddecke, Leiter persönlicher Vertrieb, nimmt Euch mit auf eine Reise durch die aktuelle Welt der Versicherungsbranche.

AKS Kompetenz-Center

Die Arbeitskraftsicherung ist keine Existenzsicherung. Obwohl sie immer wieder fälschlicherweise dafür gehalten wird. Die Produkte schützen, was sich der Versicherte im Laufe seiner Karriere hart erarbeitet hat: seinen Lebensstandard.

Beiträge nach Themen