Ostereier färben und bemalen. Eier und Osternester suchen. Osterfrühstück. Osterlamm oder Osterhasen. Traditionen, die in den letzten Jahrzehnten immer beliebter geworden sind. Einer der ältesten Bräuche, die wir Jahr für Jahr feiern, ist das Osterfeuer. Der Brauch reicht mindestens zurück bis ins 16. Jahrhundert. Als christliche Tradition ist es sogar schon seit dem 11. Jahrhundert überliefert.
Ostern ist im christlichen Glauben einer der höchsten und wichtigsten Feiertage. Das Osterfeuer gilt als Symbol für ewiges Leben und Licht im Dunkeln. Mit dem oft meterhoch aufgeschichteten Feuer wird traditionell der Winter verabschiedet und das Frühjahr begrüßt. Neben den klassischen Osterbräuchen, die vor allem für Familien mit Kindern im Vordergrund stehen, ist das Osterfeuer eine der beliebtesten Traditionen der Deutschen.
Für viele ist es der Höhepunkt des Osterwochenendes: zusammen mit Freunden und Bekannten bei einem Bier und Essen Zeit verbringen. Dem Osterstress für einen Abend entgehen: keine Eier bemalen, Nester verstecken und große Familientreffen organisieren.

Anmelden, sonst wirds teuer!
In den meisten Regionen wird das Osterfeuer am Samstag vor Ostern entzündet. Mancherorts auch am Ostersonntag selbst. Eine Feier im kleinen Kreis? Fehlanzeige! Die Veranstaltung wird mehr und mehr zu einem Volksfest. Das macht es natürlich schwer, auf der Veranstaltung den Überblick zu behalten.
Um Schäden und ein unkontrolliertes Ausbreiten der Flammen zu verhindern, muss das Feuer ständig beaufsichtigt werden. Zu Häusern, Bäumen und zur Straße ist ein ausreichender Sicherheitsabstand nötig. Abfälle oder Sperrmüll haben im Feuer nichts zu suchen. Alle Auflagen erfährt der Veranstalter vom Ordnungsamt, in dem er die Genehmigung einholen muss. Bei fehlender Erlaubnis für das Osterfeuer trägt der Ausrichter beispielsweise die Kosten für einen Fehlalarm bei der Feuerwehr.
Spiel mit dem Feuer: Wer haftet für Schäden?
Kommen Besucher doch durch die Unvorsichtigkeit des Veranstalters zu Schaden, muss dessen Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Nur wenn tatsächlich ausgeschlossen ist, dass der Veranstalter Schäden nicht zu verantworten hat, wird die Unfall-Absicherung des Geschädigten einspringen. Mit unserer Unfall-Police INDIVIDUAL tragen wir bereits alle finanziellen Versicherungsansprüche ab einem Prozent Invalidität. Sollten keine, keine vollen oder aber strittige Haftpflichtansprüche existieren, deckt unsere Versicherung die Ansprüche ab. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht klar ist, ob der Veranstalter verantwortlich ist für den Schaden oder der Versicherte selbst.
Wird trotz ausreichendem Sicherheitsabstand das Haus durch Funken beschädigt, schützt unsere Wohngebäudeversicherung vor hohen eigenen Kosten.
“Meistens sind Osterfeuer nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa wenn sie der Brauchtumspflege dienen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verein eine öffentlich zugängliche Veranstaltung ausrichtet”, so der Sicherheitsexperte und Brandoberinspektor Torge Brüning.
Ist dies nicht der Fall, muss der gewerbliche Veranstalter vorher unbedingt prüfen, ob seine Gewerbeversicherung mögliche Schäden abdeckt. Oder, ob eine Zusatzversicherung nötig ist, die die Veranstaltung absichert.
Titelbild: © Pavlo Vakhrushev, Beitragsbild: © Statista