Body & Mind: die Neuerungen bei der Grundfähigkeitsversicherung

Zum 1. Januar dieses Jahres hat die Grundfähigkeitsversicherung ein Make-over bekommen. Sowohl in der Tarifstruktur als auch bei den abgesicherten Grundfähigkeiten hat sich einiges getan. Wie genau die Neuerungen aussehen, klären wir im Folgenden. Interessierte finden weitere Details im Infoblatt.

Von Aktiv und Kreativ zu Body & Mind

Zunächst gilt es, sich die neuen Namen einzuprägen. Denn aus den Existenzplänen Aktiv und Kreativ werden Body, Body & Mind und Body & Mind Plus. Dabei stellt der Tarif Body den neuen preisgünstiges Basistarif für alle, für die ihre körperlichen Fähigkeiten wichtig sind, dar. Body & Mind erweitert – wie der Name schon sagt – das Body-Angebot um die geistigen Fähigkeiten. Mit Body & Mind Plus wurde das umfangreichste Paket geschnürt, welches auch spezielle Fähigkeiten, wie zum Beispiel Schieben und Ziehen, beinhaltet. Autofahren ist in Body & Mind und in Body & Mind Plus enthalten. Darüber hinaus gibt es nachgeschärfte Definitionen für eine Reihe von Grundfähigkeiten und neue Grundfähigkeiten in Body & Mind und Body & Mind Plus. Die Tarife lassen sich jeweils durch Optionen ergänzen. Nagelneu ist außerdem die Option Arbeitsunfähigkeit, welche die Optionen Mobilität, Infektion und Psyche ergänzt.

Die neuen Grundfähigkeiten

Ab sofort gibt es in Body & Mind und Body & Mind Plus die Grundfähigkeit „Unterhaltung führen“. Neu in Body & Mind Plus sind „Riechen und Schmecken“, „Bildschirmtätigkeit“ und wie bereits erwähnt „Schieben und Ziehen“. Ebenfalls in diesem Tarif sind ergänzende feinmotorische Fähigkeiten der Hand über die Grundfähigkeit „Fingerfertigkeit“ abgesichert. In allen Tarifen inklusive sind nun Schreiben, Tastatur und Touchscreen.

Die verbesserten Definitionen

Ab sofort ist „Heben und Tragen“ bereits ab fünf Kilogramm versichert. Bei der Grundfähigkeit „Tastatur benutzen“ ist nun die Nutzung und Bedienung eines Touchscreens explizit mit versichert. Bei der Beurteilung der Fähigkeit „Autofahren“ wird nun auch das Ein- und Aussteigen berücksichtigt. Neu ist auch die Infektionsklausel. Hier ist bei der Wahl der Option Infektion bereits ein teilweises Tätigkeitsverbot (mindestens 50 Prozent) versichert.

Noch mehr Highlights

Mit der Option Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherte bei einer Krankschreibung von mindestens sechs Monaten die Rentenleistung für insgesamt 18 Monate. Außerdem erfolgt eine Nachversicherung im bestehenden Tarif nun ohne Risikoprüfung und Abfrage von Raucherstatus, BMI oder Freizeitrisiken. Auch für Beamte gibt es neue Formulierungen: so gilt die Verlängerungsoption nun auch explizit bei der Verlängerung der Regelaltersgrenze in der beamtenrechtlichen Altersversorgung oder dem berufsständischen Versorgungswerk. Für das Nachversicherungsereignis wurde die Steigerung der Bruttobezüge bei Beamten ergänzt. 

Die Nachversicherungsoption wurde folgendermaßen angepasst: 

  • kann bis zu zwölf Monate nach einem definierten Ereignis genutzt werden (bisher sechs Monate)
  • zwischen zwei Ereignissen müssen mindestens zwölf Monate liegen und ein Ereignis muss während der Versicherungsdauer eingetreten sein
  • die ereignisunabhängige Nachversicherung ist nun erstmalig sechs Monate nach Versicherungsbeginn möglich

Darüber hinaus gibt es Änderungen in der Bezugsberechtigung: aufgrund veränderter steuerlicher Regelungen wurde die Änderung der Bezugsberechtigung auf die versicherte Person und nahe Angehörige beschränkt. Auf diese Weise wird vermieden, dass die Police bei Bezugsberechtigungsänderung steuerpflichtig wird.

Mit diesen Neuerungen und Anpassungen treten nicht nur viele zusätzliche Benefits für die Versicherten in Kraft, sondern erhält die Grundfähigkeitsversicherung der Bayerischen zahlreiche Wettbewerbsvorteile im Markt.

Titelbild: ©bakharev/Adobe Stock

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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