Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.
In dieser Folge erzählt Panos eine reale Geschichte aus der Versicherungswelt, die eindrucksvoll zeigt, wie schnell der Verlust des Versicherungsschutzes drohen kann. Gemeinsam mit Nadine beleuchtet er einen konkreten Leistungsfall, bei dem eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zum Rücktritt des Versicherers führte. Welche Fragen sollte man als Vermittler stets hinterfragen? Was können Vermittler und Kunden daraus lernen? Eine spannende Folge voller Praxiswissen und wertvoller Learnings für alle, die sich mit Biometrie und Versicherungen beschäftigen.
Ausgangssituation
Der Fall handelt von einer 45-jährigen Frau, welche eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollte. In ihrem Antrag beantwortete sie alle Gesundheitsfragen mit “Nein”. Das war ausschlaggebend, da sie zuvor mehrere gesundheitliche Probleme hatte, die sie jedoch nicht angegeben hatte. Der Versicherungsberater, der die Police vermittelte, hinterfragte diese Antworten jedoch nicht.
Leistungsfall
Drei Jahre nach Vertragsabschluss klagte die Frau über starke Rückenprobleme, die durch einen Bandscheibenvorfall hervorgerufen wurden. Sie stellte daraufhin einen Leistungsantrag. Da der Leistungsfall innerhalb der ersten Vertragsjahre auftrat, prüfte der Versicherer die Gesundheitsdaten rückwirkend und fand heraus, dass die Frau vor Antragstellung an mehreren Krankheiten litt, wie beispielsweise Rückenschmerzen, aber auch psychischen Beschwerden. Diese gab sie aber nicht an.
Konsequenzen
Der Versicherer trat aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurück, was bedeutete, dass die Kundin keine Leistung erhielt und ihren Versicherungsschutz verlor. Panos und Nadine heben hervor, dass der Vermittler die Antworten auf die Gesundheitsfragen hinterfragen und bei Unklarheiten immer nachhaken sollte, um solche Situationen zu vermeiden.
„Gerne die Angaben von ihren Kundinnen und Kunden, liebe Kolleginnen und Kollegen, einfach hinterfragen“
Reinhören lohnt sich!
Titelbild: © die Bayerische