Betriebliche Altersvorsorge: Noch Luft nach oben

Die Angst vor Altersarmut steigt immer weiter. Viele Deutsche befürchten, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht mehr genügt. Doch wie können sie am besten zusätzlich vorsorgen? Ohne, dass sie bereits jetzt viel Geld in private Produkte stecken müssen? Gemeinsam mit V.E.R.S. Leipzig haben wir hierzu eine Befragung durchgeführt. Wir wollten wissen, wie viel die Deutschen über die verschiedenen Arten der Altersvorsorge wissen und welche Vorsorgeprodukte bei ihnen am beliebtesten sind.

Beratungsbedarf ist groß

Auffällig: die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat Potenzial. Im Landes-Durchschnitt nutzen jedoch nur 32 Prozent der Befragten die Altersvorsorge über den Arbeitgeber. In Hamburg und im Saarland ist der Anteil am höchsten. Jeweils 43 Prozent der Befragten betreiben betriebliche Altersvorsorge. Überraschend: Mit großem Abstand liegt Mecklenburg-Vorpommern ganz hinten. Nur sechs Prozent besitzen hier eine betriebliche Altersvorsorge. Auf dem vorletzten Platz: Sachsen. Doch immerhin sind es hier bereits 20 Prozent. Insgesamt liegen sechs Bundesländer unter dem deutschen Durchschnitt.

betriebliche Altersvorsorge in Deutschland

 

Luft nach oben

Unsere Befragung zeigt aber auch, dass Arbeitgeber kaum über die betriebliche Altersversorgung informieren. Lediglich fünf Befragte geben an, dass sie von ihrem Betrieb darüber aufgeklärt wurden. Die Hälfte aller Befragten hat sich jedoch bereits selbst durch einen Versicherungsberater darüber informiert. Ein Grund zur Hoffnung: Jeder Zehnte hat nach seiner letzten Beratung eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.

In ganz Deutschland wurden 2.092 Kunden der Bayerischen und Testkunden aus dem Panel eines Marktforschungsdienstleisters im Alter von 20 bis 69 Jahren befragt. Alle Teilnehmer sind entweder bereits im Besitz eines Altersvorsorgeprodukts oder haben Erfahrung mit Beratungsgesprächen zur Altersvorsorge.

Die betriebliche Altersversorge der Bayerischen

Den Staat ganz einfach an der persönlichen Altersvorsorge beteiligen! Jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich rentenversichert ist, hat seit dem Jahr 2002 Anspruch auf die vom Staat geförderte Zusatzrente.

Jeden Monat geht ein Teil des unversteuerten Brutto-Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge. Der Vorteil: darauf fallen weder Steuern, noch Sozialabgaben an. Auch der Arbeitgeber spart dabei: Denn die Gehaltsanteile gelten steuerlich für ihn als Betriebsausgaben und sind nicht sozialversicherungspflichtig.

 

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Und wenn unsere Kunden den Arbeitgeber wechseln? Auch das ist kein Problem. Die bisher gesparten Beträge bleiben erhalten. Die bAV kann beim neuen Arbeitgeber einfach fortgeführt werden. Erst bei Rentenauszahlung ist die Rente zu versteuern. Der persönliche Steuersatz ist durch die bAV dann jedoch meist niedriger.

Titelbild: © Christopher, Beitragsbild: © Statistik (die Bayerische & V.E.R.S. Leipzig), Video: © die Bayerische

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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