Makler und Kunden wissen gleichermaßen, wie komplex das Feld Berufsunfähigkeitsabsicherung ist. Allein die richtige Police für den Kunden zu finden, kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Und die Auswahl will gut überlegt sein. Aber was passiert eigentlich, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt?
Der Ablauf
Zunächst muss die Berufsunfähigkeit gemeldet werden. Das kann entweder der Makler oder der Versicherte selbst übernehmen. Bereits hier kann er dem Kunden viel Arbeit abnehmen. Denn je nachdem, weswegen die BU eingetreten ist, ist der Kunde möglicherweise gar nicht in der gesundheitlichen Verfassung, sich selbst um diese Vorgänge zu kümmern. Auf Wunsch bietet auch die Bayerische über qualifizierte externe Dienstleister Fachunterstützung bei der Beantragungen von Leistungen an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ist die Meldung beim Versicherer eingegangen, bereitet dieser ein auf den zuletzt konkret ausgeübten Beruf des Versicherten individualisiertes Auskunftsformular vor. Im Anschluss übersendet er es dem Kunden oder dem Bevollmächtigten. Das Formular fragt zweckdienliche Informationen des Versicherungsnehmers ab. Diese benötigt der Mitarbeitende, der die Leistungsfallprüfung und Regulierung vornimmt. Denn nur so kann er sich ein Bild davon machen, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich beschaffen war und welche körperlichen und geistigen Anforderungen an den Versicherten gestellt wurden.
Das ist entscheidend: Denn nur, wenn der Versicherer weiß, wie das Berufsbild konkret ausgestaltet war, kann er sachgerecht über das Ausmaß der gesundheitsbedingten Einschränkung der Berufsfähigkeit entscheiden.
Beurteilungsgrundlage ist daher:
- Ausführliche Beschreibung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit in Form eines Stundenplans
- Bei Studenten: Immatrikulationsbescheinigungen
- Medizinische Unterlagen (Befunde, Arztbriefe, Verlaufs- und Abschlussberichte der (mit-)behandelnden Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser und/oder Reha-Kliniken seit Beginn der Krankheit, beziehungsweise der Verletzung, die zur ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit und/oder Berufsunfähigkeit geführt hat
- Weitere ergänzende Nachweise (unter anderem Bestätigungen der zuständigen Krankenkasse über den Zeitraum der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit, Rentenbescheide des zuständigen Sozialversicherungsträgers, Bescheide und sozialmedizinische Gutachten der zuständigen Agentur für Arbeit, Einkommensunterlagen)
Wichtiger Hinweis: Die zur Leistungsprüfung erforderlichen Auskünfte und Nachweise variieren natürlich von Fall zu Fall.
Es ist für den Kunden nicht immer einfach, diese Unterlagen zusammenzustellen. Darin liegt gleichzeitig aber auch die Schwierigkeit für den Versicherer. Denn die angeforderten Unterlagen bilden die Grundlage für eine Entscheidung zur Frage der Berufsunfähigkeit.
Die Rolle des Maklers: Unterstützen und aufklären
Mit seiner Expertise und Erfahrung ist der Makler deshalb ein wichtiger Begleiter für seinen Kunden. Er kann den Kunden dahingehend unterstützen, dass er ihm bei der Beschaffung der notwendigen Informationen und Unterlagen zum Nachweis einer Berufsunfähigkeit hilft. Natürlich unterstützt die Bayerische auf Wunsch sowohl den Versicherten als auch den Makler bei dieser Aufgabe.
Sobald alle zweckdienlichen Unterlagen dem Versicherer vollständig vorliegen, kann er seine Leistungspflicht überprüfen und eine Entscheidung über den Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit treffen.
Leistungsfälle bei der Bayerischen
In der jüngsten Kundenbefragung des unabhängigen Analysehauses Assekurata schneidet die Leistungsfallbearbeitung der Bayerischen übrigens hervorragend ab. Rund 95 Prozent der Befragten waren „vollkommen zufrieden“ bis „zufrieden“ mit der Unterstützung durch den Versicherer beim Ausfüllen der Selbstauskunft und des Fragebogens. Ein ähnliches Bild bei der Bearbeitungsdauer: Hier waren rund 96 Prozent „vollkommen zufrieden“ bis „zufrieden“.
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