Der Weihnachtsschmaus ist verdaut, die Silvester-Party vorbei, der Jahreswechsel geschafft. Und womit beginnt das neue Jahr für gewöhnlich bei den meisten? Richtig: mit guten Vorsätzen.
Stetige Verbesserung und ein offenes Ohr für die Bedürfnisse des Marktes gehören für die Bayerische auch in diesem Jahr dazu. Deshalb hat sie die Bedingungen der BU-Produkte erneut optimiert. Von welchen Änderungen Vermittler und ihre Kunden jetzt profitieren, erklärt Maximilian Buddecke, Leiter des Partner- und Kooperationvertriebs, im Interview.
umdenken.co: Herr Buddecke, welche Änderungen in den BU-Bedingungen hat die Bayerische zum Jahresstart für Vermittler in petto?
Maximilian Buddecke:Wir legen großen Wert auf das Feedback und die Wünsche unserer Vertriebspartner, um unsere BU-Bedingungen kontinuierlich zu verbessern. Darauf aufbauend haben wir unter anderem eine neue Dynamikregelung entwickelt und Änderungen bei der finanziellen, sowie bei der medizinischen Risikoprüfung vorgenommen.
umdenken.co: Was wurde hier genau überarbeitet?
Maximilian Buddecke: Bisher war eine individuelle Obergrenze abhängig vom jeweiligen Nettoeinkommen. Das haben wir für die Beratung deutlich vereinfacht: Ab Mitte Januar richtet sich die Dynamikobergrenze nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherungen (West). Für das Jahr 2019 liegt diese bei jährlich 80.400 Euro. Zukünftig können Kunden einen Dynamiksatz zwischen zwei und fünf Prozent wählen. Dieser ist dann abhängig vom Bruttoeinkommen. Für Bestandsverträge ändert sich dagegen nichts.
umdenken.co: Welche Berufsgruppen profitieren von der überarbeiten finanziellen Risikoprüfung?
Maximilian Buddecke: Bis dato liegt die maximale Höhe für BU-Jahresrenten, bis zu der keine Angemessenheitsprüfung erfolgt, bei 12.000 Euro. Für Beamte, Richter, Kirchenbeamte und Soldaten erhöhen wir diese Grenze ab Mitte Januar auf 15.000 Euro jährlich. Darüber hinaus erhöhen wir für Angestellte, Selbstständige und Studenten die Grenze sogar auf 18.000 Euro Jahresrente.
umdenken.co: Gibt es auch Änderungen bei Einkommensnachweisen oder der Prüfungsart?
Maximilian Buddecke: Ja, auch hier haben wir Änderungen vorgenommen. Bisher verlangen wir ab einer monatlichen BU-Rente von 1.501 Euro die Zusatzerklärung zum Einkommen und Beruf. Diese Schwelle heben wir auf 2.501 Euro an. Außerdem prüfen wir die finanzielle Angemessenheit jetzt nach der Bruttobetrachtung. Angestellte können ab Mitte Januar maximal 60 Prozent ihres Bruttogehalts versichern. Selbstständige 60 Prozent ihres Gewinns nach Steuern. Bei Beamten, Richtern, Kirchenbeamten, sowie Soldaten hingegen, liegt der neue Satz bei 30 Prozent der Bruttobezüge. Damit ermöglichen wir eine bedarfsgerechtere Absicherung.
umdenken.co: Sie sprachen auch die medizinische Risikoprüfung an?
Maximilian Buddecke:Richtig. Für diese werden wir zukünftig erst ab einer Monatsrente von mindestens 3.001 Euro ein ausführliches ärztliches Zeugnis mit EKG und weiteren Laborwerten verlangen. Bisher war das bereits ab 2.701 Euro monatlicher Rente nötig. Damit bieten wir eine zusätzliche Erleichterung in den BU-Bedingungen für den Vermittler und seinen Kunden. Das gilt für Kunden bis zu einem Eintrittsalter von 45 Jahren.
umdenken.co: Was steht Anfang des Jahres noch an, was Vermittler unbedingt auf dem Schirm haben sollten?
Maximilian Buddecke: Im Februar wollen wir mit unserer Grundfähigkeitenversicherung an den Markt. Wir haben sie gemeinsam mit Beratern für Berater entwickelt. Mehr Infos dazu wird es auf unserem Zukunftscampus geben. Die Termine sind:
19.2.2019 Berlin
20.2.2019 Hannover
26.2.2019 Düsseldorf
27.2.2019 München