Ich grill‘, wann ich will!

Drei mal darf im Jahr gegrillt werden. Mehr ist in Stuttgart leider nicht drin. Zumindest, wenn sich Ihre Nachbarn vom aufsteigenden Rauch und Grill-Geruch belästigt fühlen. Denn, wenn Sie mehr als zwei Stunden an drei Tagen im Jahr Grillen, muss Ihr Nachbar das nicht tolerieren.

Dies besagt ein Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem Jahr 1996. Der Wohnungseigentümer einer Balkonwohnung klagte gegen den Bewohner der Terrassenwohnung unter ihm. Denn dieser grillte gelegentlich. Im Jahr 1995 ganze dreimal, jeweils etwa zwei Stunden. Das Landgericht wies die Klage ab. Dreimal im Jahr zu Grillen sei kein Nachteil, der über das Toleranzgebot des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hinausgehe. Doch gilt dieses Urteil deutschlandweit? Oder gibt es ein Grill-Verbot auf deutschen Balkonen und Terrassen?

Mein Grill, meine Regeln?

Die schlechte Nachricht vorweg: Ein Recht aufs Grillen gibt es nicht. Wenn beispielsweise so viel Rauch in die Wohnungen der Nachbarn zieht, dass andere Mieter dadurch belästigt werden, kann das Grillen durchaus verboten werden. Doch eine einheitliche Regelung gibt es im deutschen Miet- und Wohnungseigentumsrecht nicht. Solange im Mietvertrag also nicht ausdrücklich ein Grillverbot festgehalten ist, kann auf dem Balkon, der Terrasse oder im Hinterhof nach Herzenslust gegrillt werden.

„Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich keiner beschwert, kann man so viel grillen, wie man lustig ist“, erklärt Alfred Poll, Vorsitzender des bayerischen Landesverbands des Deutschen Mieterbunds.

Dennoch gilt: Sobald der Rauch direkt in die Wohnung des Nachbarn zieht, wird es schwierig. Schon oft sind Streitigkeiten deshalb vor Gericht gelandet. Wie oft also der Grill angeworfen werden darf, ist regional geregelt. In Berlin dürfen Mieter beispielsweise zweimal im Monat grillen. In Stuttgart nur dreimal im Jahr jeweils zwei Stunden lang. Andernorts müssen Nachbarn vorher über die Grillpläne informiert werden. Wo sich Nachbarn nicht beschweren, kann aber auch in Stuttgart oder Berlin häufiger Fleisch und Bratwürste auf den Tellern landen.

Wenn es zu hitzig wird: die Rechtsschutz-Versicherung der Bayerischen

Doch die zahlreichen Urteile zeigen:Immer mehr Streitigkeiten mit den Nachbarn eskalieren und landen vor Gericht. Selbst alltägliche Streitfälle – wie das Grillen auf dem Balkon oder im Garten – sind kaum mehr ohne Rechtsanwalt zu lösen. Gut, wer sich gegen teure Streitigkeiten absichert. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ROLAND Rechtsschutz bieten wir einen umfassenden Schutz. Im Streitfall erhalten Kunden die Kosten für Anwalt und Gericht erstattet oder alternativ die Kosten für eine Mediation. Auch in die Allgefahren-Deckung unserer Meine-eine-Police ist sie Versicherung für Rechtsschutz auf Wunsch integriert.

Titelbild: © karepa

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NewFinance Redaktion
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