Beschlossene Sache: BaFin Aufsicht für 34f-Vermittler kommt

Nach längeren Diskussionen hat nun auch das Bundeskabinett einem Gesetzesentwurf zur Aufsichtsübernahme der 34f-Vermittler durch die BaFin zugestimmt. Um den Gesetzesentwurf bis zur politischen Sommerpause des Bundestags zu verabschieden, gilt es nun, zeitnah eine gemeinsame Lösung mit den Verbänden zu finden. Das Gesetz und somit ein Aufsichtswechsel soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Doch was sieht das neue Gesetzt vor? Und was bedeutet es für den Vermittler?

Inhaltliche Anforderungen unverändert

Bisher unterlagen die etwa 38.000 freien Finanzanlagenvermittler der Aufsicht von Gewerbeämtern und IHKs. Auch bei der Aufsichtsverlagerung zur BaFin würden Erlaubnisvoraussetzungen für die jeweiligen Zulassungen voraussichtlich bestehen bleiben. Diese beinhalten Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherungen sowie Sachkunde. Für den Aufsichtswechsel werden die Paragrafen 34f und 34h der Gewerbeordnung (GewO) in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) überführt. Ebenfalls in das WpHG übertragen werden soll die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVemV). Weiterhin geknüpft an das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Auch die inhaltlichen Anforderungen für die Erlaubniserteilung bleiben unter Aufsicht des BaFin unverändert.

Risiko Checks statt regulärer Prüfung

Und was sieht der Gesetzesentwurf ab 2021 vor? Zunächst werden Finanzdienstleister 34f und 34h in drei Gruppen unterteilt:

  • Finanzanlagendienstleister mit eigener Erlaubnis.
  • Vertriebsgesellschaften mit erweiterten Anforderungen.
  • Vertraglich gebundene Vermittler ohne eigene Erlaubnis.

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenvermittler werden zudem künftig als Finanzanlagendienstleister bezeichnet. Während inhaltliche Anforderungen für die Erlaubniserteilung unverändert bleiben, wird sich die BaFin für die Zuständigkeit der Erlaubniserteilung sowie die Aufsicht verantwortlich zeigen. Die prägnanteste Änderung jedoch: Die jährliche Prüfung. Bisher durchgeführt durch einen Wirtschaftsprüfer, soll zukünftig eine regelmäßige Direktprüfung durch die BaFin erfolgen. Diese Art der Prüfung erfolgte zuweilen nur unter außerordentlichen Umständen durch IHK oder Gewerbeamt. Welche Finanzdienstleister in Risiko Checks geprüft werden, will die BaFin mit Hilfe jährlich, digital eingereichter Selbsterklärungen – über das vorangegangene Geschäftsjahr – zur Risikobewertungen entscheiden. Die Erlaubnis, gültig nach der Gewerbeverordnung bleibt zunächst gültig. Geprüft werden diese durch die BaFin innerhalb von zwei bis fünf Jahren. Die Bundesregierung formulierte in einer Antwort auf Nachfrage einiger Politiker:

“Aus dem Begriff der Risikoorientierung folgt, dass Prüfungen unter besonderer Berücksichtigung aufsichtlicher Erfordernisse durchgeführt werden sollen.“

Konsequenzen für 34f-Vermittler

Vor allen Dingen könnte das Umlageprinzip der BaFin zu einer finanziellen Belastung der BaFin-beaufsichtigten Vermittler führen. Durch den Aufsichts-Wechsel entstandenen Kosten sollen gemeinschaftlich übernommen werden. Am Mittwoch nahm die AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in einer Pressemitteilung erstmals Stellung zu konkreten Zahlungsforderungen. Basierend auf der Annahme, dass die jährlichen Aufsichtskosten 510 Euro betragen, sollen Erlaubnisträger einmalig etwa 140 Euro zahlen. Hinzu kommen jährlich weitere 985 Euro. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW äußert sich zu der Kalkulation wie folgt:

„Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro.”

Bei Auflageverstößen drohen zudem hohe Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes. Gleiches gilt bei Verstößen gegen WpHG-Wohlverhaltenspflichten. Beispiele hierfür könnten die Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten oder die Aufklärung des Anlegers über Zuwendungen und Risiken sein. Auch Verstöße bei der Erhebung wesentlicher Daten im Rahmen der Anlageberatung und „Taping“ werden geahndet. Besonders hart könnte diese kleinere Unternehmen treffen. Hohe Bußgelder waren unter IHK Aufsicht die Ausnahme. Bisher wahrscheinlicher: Gebührenpflichtige Nachforderung oder ein kostengünstigeres Zwangsgeldverfahren.

Weniger Lizenzen?

Laut einer Umfrage des AfW erwäge etwa die Hälfte der betroffenen Erlaubnisinhaber bei Aufsichtswechsel die Rückgabe ihrer Zulassung. Der Grund: Die drohende Kostenbelastung durch die Umlage. Auch würden einberechnete Vermittler aus DVAG und anderen Großvertrieben keine Lizenz beantragen, sondern unter Großvermittlern tätig sein. Der Verband erläutert:

„Ausgehend von also mindestens 15.000 34f-Inhabern in Vertriebsgesellschaften wären von den derzeit 37.000 Erlaubnisinhaber noch 22.000 übrig.“

Die Berechnung der Bundesregierung berücksichtigt für die Kosten der Aufsichtsumlage hingegen BaFin Neu-Lizenzbeantragungen von rund 37.000 Finanzanlagevermittlern.

Offene Diskussion

Aus verschiedenen Richtungen der Politik und Verbände gibt es noch immer Für-und Widerstimmen. Zudem gab es vorab keine ausführliche Diskussion der Beteiligten zu umsetzbaren Strategien. Daher herrscht in der großen Koalition weiterhin Uneinigkeit darüber, wie der Aufsichtswechsel en détail aussehen soll. In einer gemeinsamen Pressemittteilung erklären CDU-Bundestagsabgeordneter Carsten Brodesser und die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, die Kritik der Verbände ernst zu nehmen. Eine gemeinsame praxistauglichen Lösung wird noch gesucht.

Titelbild: ©Kai Hartmann Photography / BaFin

Sie haben einen Fehler gefunden? Unsere Redaktion freut sich über einen Hinweis.

Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

Ähnliche Artikel

Kommentare

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Über unseren Blog

Die Bayerische – „die Versicherung mit dem Reinheitsgebot“ – zählt mit ihrer mehr als 160-jährigen Geschichte zu den traditionsreichsten deutschen Versicherern. Wir freuen uns, Sie auf unserem Blog „umdenken“ begrüßen zu dürfen.

Zukunftsmacher Bootcamp 2024

Das Unternehmer-Bootcamp vom 16.07 - 18.07. in Leogang, präsentiert von die Bayerische und DELA, setzt auch diesen Sommer neue Maßstäbe. 2einhalb Tage, die Euch als Unternehmer und Entscheider herausfordern! Habt Ihr das Zeug zum Zukunftsmacher? Dann sichert Euch eines von 25 exklusiven Tickets.

Biometrie 2 go

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie 2 go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung.

Marktausblick mit Maximilian Buddecke

Maximilian Buddecke, Leiter persönlicher Vertrieb, nimmt Euch mit auf eine Reise durch die aktuelle Welt der Versicherungsbranche.

AKS Kompetenz-Center

Die Arbeitskraftsicherung ist keine Existenzsicherung. Obwohl sie immer wieder fälschlicherweise dafür gehalten wird. Die Produkte schützen, was sich der Versicherte im Laufe seiner Karriere hart erarbeitet hat: seinen Lebensstandard.

Beiträge nach Themen