Wladimir Simonov: “Der Vermieter sollte den Oldschool-Verstand nicht ausschalten”

Der Sommer ist da. Die meisten Bundesländer haben sich bereits in den Urlaub verabschiedet und das Chaos aus Urlaubsplanung, Ticketkauf, Routenplanung und „Sind wir schon da?“ hinter sich gelassen. Man genießt den Strand, Sonne und Entspannung.

Statt den Wochen im Hotel, auf dem Campingplatz oder in diversen Ferienwohnungen wenden sich die Menschen mehr und mehr dem sogenannten Home-Sharing zu. Von 2016 auf 2017 stieg die Zahl der Menschen, die ihre eigene Wohnung für Reisende anboten, enorm an. Allein in der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen war ein Zuwachs von elf Prozent zu verzeichnen (siehe Grafik unten). Insgesamt gaben zwölf Prozent der Deutschen an, ihre Wohnung schon einmal für Home-Sharing vermietet zu haben.

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Abb. 1, Quelle: Statista

Mi casa su casa

Zumindest, solange die Bezahlung stimmt. Das ist das Prinzip von Home-Sharing. Ein Gastgeber inseriert seine Wohnung für einen gewissen Zeitraum in einem Home-Sharing-Portal und vermietet sie an einen Gast, der verreisen möchte. Der Gastgeber bestimmt die Kosten, die der Gast pro Nacht bezahlen muss, außerdem die Reinigungsgebühr und die Gebühr für zusätzliche Gäste. Dazu kommt die Bezahlung des Home-Sharing-Portals, etwa Airbnb.

Möchten Sie die Couch?

Oder doch gleich die ganze Wohnung? Zwischen Couchsurfing und Home-Sharing gibt es signifikante Unterschiede. Beim Couchsurfing vergibt der Gastgeber nämlich nur den Schlafplatz, nicht die Wohnung oder das Haus. Der Gast bekommt die Couch zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug bietet er zurück in der Heimat wiederum seine eigene Couch an. Es kommt hier mehr auf das Kennenlernen anderer Länder und Menschen an.

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Abb. 2, Quelle: Statista

Airbnb hilft aus

Der Urlaub in einer Airbnb-Wohnung kann eine Menge Geschichten hervorbringen. So berichtet Mashable etwa von einem Vermieter, dessen Fahrrad einen Platten bekam und er keine Zeit für einen Besuch in der Werkstatt hatte. Sein Airbnb-Mieter stellte sich als Fahrrad-Enthusiast heraus und flickte den Reifen. Genauso kann es aber auch zu Horror-Storys oder Unfällen kommen. In solchen Fällen bietet Airbnb den Gastgebern eines Home-Sharing-Verhältnisses bestimmte Sicherheiten, die auf der Homepage aufgelistet sind. Diese “Gastgeber-Garantie” gilt allerdings wirklich nur für den Gastgeber und deckt nicht alle Fälle ab. Sie ist kostenlos und auf eine Million US-Dollar beschränkt. Eine Lücke besteht vor allem bei vorsätzlichen Handlungen, die zum Schaden anderer oder des Gastgebers führen. Wladimir Simonov, Versicherungsexperte von Landshut Versicherungen, rät: „Vermieter sollten also ihren Vertrag prüfen und klären, ob der Einschluss über den Vertrags-Rechtsschutz oder den Vermieter-Baustein ihrer Rechtsschutzversicherung möglich ist.“

Richtig abgesichert

Um den Kunden bedarfsgerecht zu versichern, sind drei Kernversicherungen notwendig. Die private Haftpflichtversicherung sollte Vermietung einschließen. Dazu kommt eine Hausratversicherung mit dem Einschluss von Schäden durch strafbare Handlungen Dritter. „Die meisten Hausratversicherungen sind auf Airbnb nicht wirklich vorbereitet, denn wovor die meisten Vermieter Angst haben, sind vorsätzliche Schäden oder Straftaten durch ihre meist unbekannten Gäste. Dies bieten die wenigsten Hausrattarife auf dem Markt an“, so Simonov. Zuletzt empfiehlt der Experte eine Rechtsschutzversicherung, die das Thema Streitigkeiten mit Airbnb mit abdeckt. Auch der Baustein für Wohn- und Grundstückrechtsschutz ist sinnvoll.

Wenn es mal schiefgeht

Sollte das Airbnb-Abenteuer mal in einem Streitfall enden und die Gastgeber-Garantie reicht nicht aus, so hilft der Gang zum Versicherungsmakler. Bevor man seine Wohnung oder gar das Haus vermietet, gilt es die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen:

  • Der Gast oder Mieter muss klug ausgewählt sein
  • Nicht die Kaution vergessen
  • Je besser die eigene Vorsorge ist, umso weniger muss der Vermieter sich Zusatzversicherungen Dritter verlassen

„Fazit: Shared Economy ist spannend, doch sollte man den Oldschool Verstand nicht ausschalten und genau so vorgehen wie „echte“ Vermieter” – Wladimir Simonov, Landshut Versicherungen

 

Titelbild & Beitragsbild: © Wladimir Simonov

Beitragsgrafiken: © Statista

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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