20€€: Weshalb die BU für manche ab Januar teurer wird

Warum wird die BU nächstes Jahr nicht nur durch die Rechnungszinsanpassung teurer? Wir decken auf und fragen nach einer Lösung. Kristine Rößler aus dem Produktmanagement gibt einen Überblick über die Veränderungen, die ab 2022 die Berechnung der Invalidisierungstafel betreffen und welche Altersgruppe am meisten davon profitiert. 

Redaktion: Frau Rößler, warum ändern sich die Beiträge für die BU 2022?

Kristine Rößler: Hier spielen verschiedene Effekte hinein. Der größte Effekt ergibt sich aus der Senkung des Rechnungszinses. Hinzu kommt, dass die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) neue Rechnungsgrundlagen für die BU entwickelt hat.

Zum ersten Punkt: Die Senkung des Höchstrechnungszinses bedeutet, die Lebensversicherer dürfen nur noch mit maximal 0,25 Prozent kalkulieren statt wie bisher mit 0,9 Prozent. Der neue Rechnungszins ist für alle Neuverträge ab 1. Januar 2022 Pflicht. Daher müssen alle Versicherer ihre Tarife umstellen. Betroffen sind alle neuen Verträge. Bestehende Verträge, also jene, die bis Dezember 2021 abgeschlossen wurden, sind nicht betroffen und behalten ihren ursprünglichen Rechnungszins bei. 

Zum zweiten Punkt: Die neuen Rechnungsgrundlagen für BU werden zum Jahresende 2021 abgestimmt und werden 2022 in Kraft treten. Die meisten Versicherer werden die neuen Rechnungsgrundlagen daher in den Tarifen ab 1. Januar 2022 einsetzen. 

Daraus ergibt sich, dass schließlich viele Versicherer dies zum Anlass nehmen, auch ihre Tarife zu überarbeiten, was ebenfalls Einfluss auf die Beiträge haben kann.

Redaktion: Wie verändern sich die Rechnungsgrundlagen? Und welche Einflüsse bewirken die Veränderungen der Rechnungsgrundlagen?

Kristine Rößler: Bei Männern und Frauen über 40 Jahren sank die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Hier ist die Entwicklung positiv. Anders sieht es bei der jüngeren Altersgruppe aus. Nach den neuen Tafeln ist insbesondere das Risiko für jüngere Frauen bis 40 Jahren für eine psychische Erkrankung deutlich angestiegen: So haben Frauen bis zu ihrem 40. Geburtstag im Vergleich zur vorangegangenen Untersuchung vor 20 Jahren ein um über 30 Prozent erhöhtes BU-Risiko. Darüber hinaus zeigen die DAV-Untersuchungen, dass die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer nach einer BU-Erkrankung schneller in den Beruf zurückkehren. 

Insgesamt bedeutet es, dass die neuen Rechnungsgrundlagen einen positiven Effekt auf die Beiträge für Versicherte mit mittlerem und höherem Eintrittsalter haben. Dieser Effekt ist zwar nicht so groß wie der Effekt aus der Rechnungszinssenkung, kompensiert diesen aber zumindest zum Teil. Für jüngere Eintrittsalter werden die Beiträge geringfügig teurer – ein Effekt, der den Effekt aus der Rechnungszinssenkung noch ein klein wenig verstärken wird.

Redaktion: Weshalb sind besonders Jüngere von den Anpassungen betroffen?

Kristine Rößler: Die Jüngeren sind einerseits durch die neuen Rechnungsgrundlagen, aber andererseits sind sie durch die längeren Laufzeiten auch durch die Rechnungszinssenkung stärker betroffen. 

Und wie hängt dies mit dem Höchstrechnungszins zusammen?

Kristine Rößler: Der Höchstrechnungszins ist der Zins, den ein Lebensversicherer maximal als Zinsertrag einrechnen darf in der Kalkulation. Dieser Zinsertrag wird auf das in der Police angesammelte Deckungskapital gerechnet. Je höher der eingerechnete Zinsertrag, desto niedriger werden letztendlich die zu Beiträge.

Wird nun der Zinssatz gesenkt, ist dieser Zinsertrag niedriger und muss durch höhere Beiträge kompensiert werden. Jüngere sind deshalb mehr davon betroffen, da dieser Effekt umso größer wird, je länger die Laufzeit der Police ist. Daher ist auch der Effekt auf die Beiträge stärker für einen 20-Jährigen, der sich bis Endalter 67 Jahre absichert, als für einen 40-Jährigen. Allein durch den Rechnungszins werden hier die Beiträge auch mal um bis zu zehn Prozent teurer.

Redaktion: Welche Gründe beziehungsweise Einflüsse bewirken die Veränderungen des Rechnungszins und der Rechnungsgrundlagen?

Kristine Rößler: Das Bundesfinanzministerium BMF überprüft regelmäßig den zulässigen Höchstrechnungszins für Lebensversicherer. Hier wird die aktuelle Zinssituation im Finanzmarkt betrachtet und der Höchstrechnungszins gegebenenfalls daran angepasst. Damit wird sichergestellt, dass Lebensversicherer ihre oft über drei, vier oder mehr Jahrzehnte laufenden Zinsgarantien in den Versicherungsprodukten erfüllen können. Zum 1. Januar 2022 hat nun das BMF eine Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent beschlossen.

Zu den Rechnungsgrundlagen: Die Deutsche Aktuarvereinigung überprüft regelmäßig die Rechnungsgrundlagen der Tarife. Hier gibt es jetzt neue Rechnungsgrundlagen für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Änderungen ergeben sich unter anderem in der Invalidisierungswahrscheinlichkeit und der Reaktivierungswahrscheinlichkeit.

Redaktion: Welche Auswirkungen hat das auf die Beratung im Kundengespräch?

Kristine Rößler: Vermittler empfehle ich, folgendes im Beratungsgespräch zu beachten: Gerade für Jüngere lohnt es sich, noch 2021 eine BU abzuschließen. Bei der Bayerischen können Sie noch bis zum 31. Dezember 2021 Anträge mit dem alten Rechnungszins aufnehmen, wenn Sie dazu unsere Annahmebestätigung nutzen. Für Studenten, Azubis, Berufseinsteiger und andere, die sich eine volle BU noch nicht leisten können oder wollen, kann es sich auch lohnen, eine BU 2021 mit einer niedrigeren versicherten Rente zu starten und dann bei Heirat, Gehaltssteigerungen oder ähnlichem die umfangreichen Nachversicherungsoptionen der Tarife zu nutzen. In der BU profitieren sie auch für die Nachversicherung noch von dem alten Rechnungszins.

Redaktion: Welche Lösungsansätze gibt es?

Kristine Rößler: Der preisliche Unterschied liegt in vielen Altersbereichen bei fünf bis acht Prozent. Dies bedeutet oft nur einen Anstieg des Zahlbeitrags im Cent-Bereich. Daher lohnt es sich immer, ein BU-Angebot einzuholen, auch mit dem neuen Rechnungszins.
Für manche Berufe, wie etwa schwer körperlich Tätige, ist eine BU dennoch einfach ziemlich teuer. Das kann man nicht schönreden. Hier kann die Grundfähigkeit eine interessante Alternative sein. 

Mehr Informationen finden Interessierte hier.

Weitere Beiträge zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es hier:

Titelbild: © Kristine Rößler

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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